Vorsicht Vorsteuer – Deutsche Bahn veralbert Geschäftskunden mit neuen Fahrscheinen (Teil 1)

Als Reisender weiß man meist wenig Gutes über die (fortschrittlichen) Dampfrösser auf Deutschlands Schienen zu berichten. Und frei nach „Ist der Ruf erst ruiniert…“ hat sich die Deutsche Bahn jetzt auch steuerlich eine scheinbar gute Idee einfallen lassen. Leidtragende sind vor allem Geschäftsreisende im Nahverkehr.

Die formalen Anforderungen im Umsatzsteuerrecht beschäftigen Unternehmer und Berater hierzulande tagtäglich. Besonders heikel wird es vor allem beim Vorsteuerabzug. Dem Thema Fahrscheine hat das Bundesfinanzministerium in seinen Erläuterungen zur Umsatzsteuer insoweit sogar ein eigenes Kapitel gewidmet. Fairerweise muss man sagen, dass dabei immerhin die allgemeinen Rechnungsanforderungen vereinfacht wurden. Wichtig ist im Ergebnis nur, dass auf dem Fahrschein der Umsatzsteuersatz vermerkt ist. Denn für Fahrten bis 50 km gilt generell der ermäßigte Steuersatz von 7%, ansonsten werden 19% fällig – das Steuerdickicht lässt grüßen.

Bislang hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, welcher Steuersatz greift und für die Langstrecken im Nahverkehr entsprechend 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen. Seit dem 10. Dezember 2017 ist man davon allerdings abgerückt. Zur Begründung heißt es auf der eigens eingerichteten Info-Seite:

„Um den Kunden den Vorsteuerabzug in Höhe von 7% zu sichern, werden ab dem 10.12.2017 die von der DB ausschließlich für den Nahverkehr erstellten DB-Fahrkarten einheitlich einen Mehrwertsteuersatz von 7% ausweisen.“

Für die Deutsche Bahn wurde die frühere Praxis offenbar zum Problem. Denn der Regelsatz greift auf der Langstrecke im Nahverkehr nur, wenn die Beförderung auch tatsächlich über mindestens 50 km durch die Deutsche Bahn durchgeführt wurde. Wurden auf der Strecke auch andere, etwa regionale Anbieter genutzt, kam unter Umständen für jede Teilstrecke der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung. Das muss jeder Reisende nun im Bedarfsfall selbst ermitteln.

Im morgigen zweiten Teil lesen Sie, wann Bahnreisende zur Sicherung des Vorsteuerabzugs aktiv werden sollten.

Weitere Infos:

Ein Beitrag von:

  • Matthias Trinks

    • Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de)
    • Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen
    • Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse
    • Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht

    Warum blogge ich hier?
    Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben, kritisieren und nachfragen. Gesprächsstoff ist bereits reichlich vorhanden. Und das ein oder andere interessante Thema haben Gesetzgeber, Gerichte und Verwaltung vermutlich auch schon in der Hinterhand.

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