In Corona-Zeiten boomt der Onlinehandel. Alles wird im Netz gekauft, natürlich auch Kaffee. Doch so manches Schnäppchen erweist sich hier nur deshalb als günstig, weil Steuern hinterzogen wurden – im Zweifel zahlt der Kunde nach.
Nationalgetränkt Nr. 1
Es ist das meistkonsumierte Getränk in Deutschland: nicht Bier, nicht Mineralwasser – Kaffee! Und der Konsum steigt weiter an. Nach Angaben des Deutschen Kaffeeverbands wird vor allem daheim immer mehr Kaffee getrunken. „Ganze Bohne“ ist dabei Kassenschlager. Und wo bekommt man die – gerade inmitten der Corona-Pandemie – her? Natürlich aus dem Internet. Immer mehr Anbieter fluten geradezu den Markt mit jeder erdenklichen Sorte.
Fiskus langt zu
Exotisch, säuerlich, wild – was nach einem feinen Bohnentrunk klingt, dürfte auch die Kaffeesteuer ganz gut umschreiben. Denn in so einem großen Markt möchte natürlich auch der Fiskus seinen Anteil abgreifen. Daher führte er vor gut 70 Jahren eine Kaffeesteuer ein. Anfangs waren die Steuersätze derart hoch, dass ein kaum zu bewältigender Kaffeeschmuggel einsetze. Als schließlich – so berichten es die Kollegen Hielscher und Mühlenhardt in ihrem neuen Praxisbuch Kaffeesteuer – der Zoll den Einsatz von Handgranaten fordert, senkte der Politbetrieb die Steuersätze. Heute stehen wir bei immer noch beachtlichen 2,19 Euro je kg Röstkaffee und 4,78 Euro je kg löslichem Kaffee.
Probleme bei Kaffee aus dem Ausland
Als Verbraucher bemerkt man die Kaffeesteuer in der Regel nicht. Denn deutsche Hersteller führen die Kaffeesteuer nach der Herstellung ab und preisen sie im Verkauf mit ein. Anders ist das aber mitunter bei Herstellern im Ausland. Hier wird der Kaffee erst steuerpflichtig, wenn er nach Deutschland gelangt. Doch längst nicht alle Verkäufer aus dem Ausland führen die Kaffeesteuer tatsächlich auch ab. Das ist für Verbraucher ein Problem. Zwar sind sie nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren kein Steuerschuldner mehr. Allerdings haften sie für die Steuer, wenn sie beim Verkäufer uneinbringlich ist. Jeder, der öfter Kaffee online bezieht, sollte darauf achten, von wo der Kaffee geliefert wird. Kommt der Kaffee per Versand aus dem Ausland, empfiehlt es sich anzufragen, ob und an welche Behörde die Kaffeesteuer vom Händler entrichtet wird. Denn muss tatsächlich Kaffeesteuer nachentrichtet werden, wird aus einem Schnäppcheneinkauf schnell ein Verlustgeschäft.
Praxishandbuch Kaffeesteuer
Wer sich beruflich mit der Kaffeesteuer auseinandersetzen muss, dem sei das neue Praxishandbuch Kaffeesteuer von Hielscher und Mühlenhardt ans Herz gelegt. Soweit ersichtlich haben die Autoren damit das erste Fachbuch explizit zur Kaffeesteuer überhaupt aufgelegt. Neben einführenden Hinweisen finden sich hier vor allem kommentierte Formularvordrucke rund um die Steueranmeldung. Damit ist das Werk der ideale Einstieg in diese doch eher selten beachtete Verbrauchsteuer.
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