Die Corona-Finanzhilfen werden abermals bis 31.3.2022 verlängert und die Förderung modifiziert. Was ist davon zu halten?
Hintergrund
Seit Frühjahr 2020 unterstützen Bund und Länder Unternehmen und Selbständige, die von coronabedingten staatlichen Einschränkungen durch massive Umsatzeinbußen betroffen sind, neben Kreditprogrammen und Steuererleichterungen vor allem mit staatlichen Zuschussprogrammen. Die Überbrückungshilfe (ÜHI)-Programme I – III sind abgeschlossen, für die ÜHI III Plus und die Neustarthilfe Plus im Förderzeitraum von Juli bis Ende Dezember 2021 sind Anträge noch bis 31.3.2022 möglich. Die Finanzhilfen sollen dabei mit Modifikationen als neue „Überbrückungshilfe (ÜHi) IV“ fortgeführt werden.
Was genau wird bis 31.3.2022 verlängert?
Die vom BMWi jetzt angekündigte ÜHI IV entspricht dem MPK-Beschluss v. 18.11.2021 (dort Ziff. 18), in dem sich die Länderchefs mit der Kanzlerin bereits auf eine Verlängerung des Programms verständigt hatten.
Neu ist, dass der Bund besondere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln will. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Abschreibungsposten zu berücksichtigen. Neu ist aber, dass der Bund im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV den Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten erleichtern will, diese müssen künftig auch nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen.
Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
Soloselbständige können im Rahmen der bis 31.3.2022 verlängerten Neustarthilfe Plus weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Bis Ende März 2022 verlängert werden auch die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
Wie ist die abermalige Verlängerung zu bewerten?
Bis jetzt sind Verlängerung und Modifikation der künftigen „ÜHi IV“ nur durch den scheidenden Bundeswirtschaftsminister angekündigt, offiziell ist das Ganze also noch nicht. Gut möglich, dass bei Details im BMWi unter neuer Führung in Kürze noch mal „nachgesteuert“ und verändert wird. Wir warten ab.
Die derzeit dramatische Infektionslage und immer näher rückende Überlastung unseres Krankenversorgungssystems macht unausweichlich, dass der Staat abermals mit drastischen Einschränkungen bis hin zu (derzeit noch regional beschränkten) Lockdown-Schließungen reagiert; anders werden wir bei stagnierenden Impfquoten und sich verändernden Virus-Mutanten das COVID-19-Geschehen nicht in den Griff bekommen. Wenn der Staat aber mit Beschränkungen für ganze Gewerbezweige und Soloselbständige reagiert, muss er konsequenterweise den hieraus entstehenden wirtschaftlichen Schaden über seine Corona-Finanzhilfen auch (teilweise) abfedern. Zustimmung verdient dabei, dass der Bund insbesondere von jetzigen Eingriffen wie der flächendeckenden Absage von Weihnachtsmärkten in etlichen Bundesländern besonders betroffenen Wirtschaftsbranchen besonders unter die Arme greifen will. Und Zustimmung verdient auch, dass der Bund offenbar beabsichtigt, die Förderquoten bei der ÜHi IV zu reduzieren; nach eineinhalb Jahren Corona kann es auch für Unternehmen keine Vollkaskoversicherung des Staates mehr geben.
Vor diesem Hintergrund ist allerdings fragwürdig, warum der Bund auch die Härtefallhilfen, die je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert und mit bis zu 1,5 Mrd. Euro Gesamtvolumen dotiert sind, partout verlängern will. Ein Blick auf die Ist-Zahlen ist ernüchternd: Geringe Antragszahlen, zu strenge Zugangskriterien, geringe Förderquoten und hohe Administrationskosten bei Antragstellern, prüfenden Dritten und den Bewilligungsstellen.
Bewertung also: Finger weg von der Härtefallhilfen und die freiwerdenden Mittel besser an anderer Stelle in die Bewältigung der Corona-Folgen investiert.