Vollgas für den Klimaschutz! Bundesregierung schafft neue steuerliche Anreize für Elektroautos

Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Ziel der Regierung ist es, mehr Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen.

E-Dienstfahrzeuge werden attraktiver

Unsere Bundesregierung möchte mehr Elektroautos auf deutsche Straßen bringen. Aus diesem Grund soll der Kauf eines Elektrofahrzeugs steuerlich noch attraktiver werden. Die Voraussetzungen dafür schafft ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.

Unter anderem sind in dem Entwurf folgenden Regelungen vorgesehen, um das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter umzusetzen.

Lieferfahrzeuge:
Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.

Firmenwagen:
Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.

Ladevorrichtung:
Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.

Jobticket und Dienstrad: Steuerfrei nutzbar

Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrades:

Jobtickets:
Zu Jahresbeginn wurden Jobtickets steuerfrei gestellt – allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Fahrräder:
Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.
Darüber hinaus erfolgen neben weiteren begünstigenden Maßnahmen zwingend notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht, darunter Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung.

Fazit

Handeln statt debattieren? Fest steht, in Sachen Umwelt- und Klimaschutz muss dringend gehandelt werden. Nun scheint die Bundesregierung zumindest im Bereich der Verkehrsmittel Vollgas zu geben, wie das Beispiel der Sonderabschreibung bei Lieferfahrzeugen zeigt. Es bleibt zu wünschen, dass die Maßnahmen schnellen Erfolg bringen und seitens der Bundesregierung auch in anderen Bereichen nun auf die Überholspur gewechselt wird, um Zeichen zu setzten

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 31.07.2019


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