Einige Arbeitgeber, so auch das Land Hessen, gewähren ihren Bediensteten kostenfrei ein Jobticket. Dabei bestand bis 2018 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber, so dass die begünstigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen echten Anreiz hatten, ohne weitere Abwägung der individuellen Vorteilhaftigkeit das Jobticket anzunehmen und zu nutzen.
Der Steuergesetzgeber hatte ab dem Jahr 2019 das Jobticket steuerfrei gestellt. Das erspart dem Arbeitgeber zwar die Pauschalversteuerung. Jedoch wird den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Gegenzug die Entfernungspauschale gestrichen. Aus Sicht der Empfänger des Jobtickets führt diese Gesetzesänderung zu einer Steuererhöhung. Diese Problematik hatte ich in einem früheren Blog herausgearbeitet und dabei vielleicht ein weiteres Nachdenken mit ausgelöst. Jetzt scheint sich an der Steuerfront etwas zu tun.
In der gestrigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung die Möglichkeit beschlossen, künftig die Ausgabe eines Jobtickets wieder mit 25 Prozent pauschal zu versteuern, wodurch die Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfällt.
Mit dieser Regelung, sofern Sie denn letztlich Eingang ins Gesetz findet, besteht wieder die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung übernimmt und damit einen Anreiz schafft, (teilweise) auf die Nutzung des eigenen KFZ zu verzichten und den ÖPNV zu nutzen.
Zwar nicht repräsentativ, so doch sehr persönlich, hat das Jobticket als Landesticket des Landes Hessen bei mir zu einer vermehrten Nutzung des ÖPNV und damit zu einer deutlichen Minderung der Kilometerleistung meines PKW geführt. Auch die Parkplatzsituation am Dienstort hat sich merklich entspannt, was auf eine insgesamt rege Nutzung des Tickets hindeutet. Es scheint sich also im Gegensatz zu manch anderer teuren, aber umweltpolitisch wirkungsarmen Maßnahme um eine umweltpolitisch erfolgreiche Maßnahme zu handeln. Die aktuelle Regelung der Steuerfreiheit mit Wegfall der Entfernungspauschale hätte wohl nicht nur bei mir zu einem Verzicht auf das Jobticket ab dem Jahr 2020 und damit zu einer wieder umfangreicheren PKW-Nutzung geführt.
Nebenbei seien folgende weitere von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen vermerkt:
Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird, befristet bis Ende 2030, eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt.
Die Halbierung der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs wird bis Ende 2030 verlängert.
Die Steuerfreiheit für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers und die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung wird bis Ende 2030 verlängert.
Die Steuerbefreiung für die Überlassung von Elektrofahrrädern und herkömmlichen Fahrrädern wird bis Ende 2030 verlängert.
Weitere Information auf der Seite der Bundesregierung
Weitere Beiträge zu diesem Thema im Experten-Blog:
- Führt eine Steuerfreiheit zur Steuerbelastung? Steuerfreie Jobtickets als Steuererhöhung nicht nur bei Bediensteten des Landes Hessen?
- CO2-Abgabe – Feigenblatt für den fortgeschrittenen Irrsinn einer populistischen Umweltpolitik?
- CO2-Minderung – Dirigismus oder wirksame Marktmechanismen?
Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:
- Langenkämper, Job-Ticket, infocenter, NWB EAAAC-33986
- Langenkämper, Entfernungspauschale, infocenter, NWB VAAAB-14224