Offenbar werden verstärkt Rentner zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert. In den Fokus geraten augenscheinlich vor allem verwitwete Senioren. Womöglich sind die „fetten Jahre“ vorbei.
Wann sind Rentner steuerpflichtig?
Das aktuelle Steuersystem hat zur Folge, dass immer mehr Rentner mit ihrer Altersrente steuerpflichtig werden. Schätzung gehen inzwischen von 5 Mio. Steuerpflichtigen aus. Wann genau die eigenen Einkünfte so hoch sind, dass die Steuerschwelle überschritten wird, ist händisch kaum zu berechnen. Daher gibt das BMF in jedem Jahr eine Arbeitshilfe mit Näherungswerten heraus. So bekommt man einen guten ersten Eindruck für die Frage, ob man selbst von der Steuerpflicht erfasst wird.
Zunahme an Aufforderungen zu beobachten
Trotz Steuerpflicht sind längst nicht alle Rentner steuerlich erfasst. Viele dürften tatsächlich keine Kenntnis von ihrer Steuerpflicht haben. Manche können sich mit dem Gedanken auch nicht so recht anfreunden. Hinzu kommt, dass viele in der Vergangenheit aus dem Finanzamt die Mitteilung bekamen, von der Steuerpflicht befreit zu sein. Dass sich das durch die regelmäßigen Rentenerhöhung ändern kann, wird dann vielfach übersehen.
Bislang blieben viele steuerpflichtige Rentner dennoch insoweit unbehelligt. Ich vermute, der Finanzverwaltung fehlte einfach das Personal um zusätzliche Steuerfälle in Millionenhöhe zu bearbeiten. Erstmals in diesem Jahr ist nun allerdings festzustellen, so jedenfalls die Beobachtung meiner Kanzleikollegen und von mir, dass die Finanzämter zunehmen aktiv werden. Vor allem verwitwete Rentner*innen geraten augenscheinlich in den fiskalen Fokus.
Für Rentner Schema F wie Finanzamt
Geht trotz Steuerpflicht keine Erklärung ein, verfährt das Finanzamt in der Regel uniform. Zunächst ergeht eine Aufforderung, dann folgt eine Schätzung. Nur selten werden Zwangsgelder bemüht. Da man sich der Rentenbesteuerung faktisch nicht entziehen kann, sollte man auf das Aufforderungsschreiben in jedem Fall reagieren. Ich persönlich messe den Klagen gegen die aktuelle Rentenbesteuerung wenig Erfolgsaussichten bei. In der Fachliteratur ist die Thematik allerdings umstritten. Bis zu einer allgemeinverbindlichen Entscheidung dürften jedenfalls noch mehrere Jahre vergehen.
Problem: Zinsen
Bleibt es bei der allgemeinen Steuerpflicht, sind vor allem die Zinsen ärgerlich. Auch hier besteht wohl wenig Aussicht auf eine gesetzliche Änderung. Denn bislang sind vor allem Klagen gegen die Zinshöhe von 6 % p.a. gescheitert. Hier könnte ich mir allerdings schon eher vorstellen, dass die Rechtsprechung den Gesetzgeber irgendwann zum Handeln zwingt.
Einstweilen sollte man sich die Zinsbelastung zumindest bewusst machen. Wer wenig Handlungsspielraum hat, seine Steuerbelastung durch Abzug von Kosten zu reduzieren, sollte im Zweifel mit der Steuererklärung daher nicht warten, bis sich das Finanzamt meldet.
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