Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Vorsicht bei Beteiligungen an gewerblichen Fonds

Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erzielen, sollten überaus vorsichtig sein, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen Gesellschaft (z.B. einem Flugzeugleasingfonds) beteiligen. Denn selbst bei extrem geringen Einkünften aus diesem Fonds kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG.
Die vom BFH entwickelte Bagatellgrenze (3 % bzw. 24.500 Euro) für die Abfärbung originär gewerblicher Einkünfte einer Personengesellschaft (vgl. z.B. BFH  v. 27.08.2014, VIII R 6/12) kommt für Einkünfte der Gesellschaft aus Beteiligungen an gewerblich tätigen Gesellschaften nicht zur Anwendung, die Bagatellgrenze gilt mithin nicht für gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG – so das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.04.2016, 13 K 3651/13).

Gegen das Urteil ist zwar Revision eingelegt worden (IV R 30/16), dennoch sollte es in der Praxis beachtet werden. Interessanterweise gibt das FG eine Ausweichgestaltung mit auf den Weg: Die Obergesellschaft habe die Möglichkeit, der Abfärberegelung auszuweichen, indem sie eine zweite personenidentische Schwestergesellschaft gründet, die die Beteiligung hält.

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