Vermittlungsausschuss schlägt Kompromiss beim Wachstumschancengesetz vor

Beim Wachstumschancengesetz hat der Vermittlungsausschuss am 21.2.2024 einen Kompromiss vorgeschlagen. Jetzt hängt alles am Bundesrat, der abschließend entscheidet.

Hintergrund

Ich habe bereits im Blog berichtet: Das im November 2023 vom Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628; 20/9006; 20/9341; 20/9396) sieht Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Der Bundesrat hat das Gesetz aber angehalten und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen, weil das Gesetz erhebliche Steuerausfälle für Länder und Kommunen zur Folge hätte.

Wie sieht der vorgeschlagene Kompromiss aus?

Der Vermittlungsausschuss hat jetzt am 21.2.2024 ein Maßnahmenbündel als Kompromisslösung vorgeschlagen, um eine Zustimmung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zu ermöglichen. Der Vorschlag umfasst insbesondere

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
  • Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau

Der Vermittlungsausschuss hat außerdem vorgeschlagen, aus dem Wachstumschancengesetz u.a. die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen. Gerade die Investitionsprämie war ein Kernpunkt des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der Bundesregierung.

Das vor Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Kompromisspaket hat insgesamt ein Entlastungsvolumen von 3,2 Mrd. Euro. Das ist mehr als die Hälfte weniger als das ursprünglich im Gesetz bezifferte Volumen von rund 7,1 Mrd. Euro.

Wie geht’s weiter?

Im nächsten Schritt stimmt der Bundestag bereits am 23.2.2024 über das geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22.3.2024 zustimmen.

Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind klar: Kann die Bundesregierung mit einem Verzicht auf die von ihr selbst als essentiell vorgeschlagene Investitionsprämie leben, wird der Bundestag dem Kompromiss mit Regierungsmehrheit zustimmen. Offen ist hingegen das Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat am 22.3.2024: Wenn die unionsgeführten Länder das Junktim einer Rücknahme der Agardieselbelastungen für Landwirte aufgibt und die Kröte deutlicher Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen schluckt, ist der Weg für eine Zustimmung frei. Bleiben die Länder aber mehrheitlich bei ihren Bedenken, ist das Wachstumschancengesetz endgültig gescheitert, weil es ohne Bundesratszustimmung nicht in Kraft treten kann. Das wäre ein fatales Signal an die deutsche Wirtschaft, die beim von der Bundesregierung erwarteten Wachstum von mageren 0,2 Prozent in 2024 dringend auf Wachstumsimpulse angewiesen ist.

Weitere Informationen:
Ergebnis Vermittlungsausschuss am 21.2.2024:

 

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