Vermietung von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

Die umsatzsteuerliche Beurteilung einer vermieteten Landfläche kriegen wir hin. Doch wie steht es mit dem Ort der Leistung und der Umsatzsteuerpflicht, wenn diese Vermietung durch Avatare in einem Online-Game erfolgt? Mit diesem Fall musste sich nun das FG Köln befassen.

Zu den Einzelheiten des Streitfalls und des Urteils lesen Sie die NWB Online-Nachricht: Umsatzsteuer | „Vermietung“ von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist steuerpflichtig.

Wissen Sie, was Ihr Kind so online spielt?

In diesem Spiel – einer Online-3D-Weltsimulation – können die Nutzer mit ihren Avataren die virtuelle Welt erkunden und hierin tätig werden. Sie können u.a. Gebäude, Kunstwerke, Mobiliar, Kleidung oder Autos selbst erstellt und innerhalb der virtuellen Welt verwendet oder diese gegen die virtuelle Währung kauft und verkaufen oder ebenso mieten und vermieten. Die Avatare der Spieler können innerhalb des Programms auch „Jobs“ ausüben und damit ebenfalls über die virtuelle Währung entlohnt werden.

Was ist hier noch „Spiel“ und wann liegt hier ein (steuerpflichtiges) Rechtsgeschäft vor? Kann jemand, der in einem Online-Game eine Umsatzerzielungsabsicht hat auch real Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG sein? Die Unternehmereigenschaft war im Urteilsfall unstrittig. Spannend war jedoch die Frage, wie die Rechtsverhältnisse der Nutzer der virtuellen Welt zu beurteilen sind, wenn sie untereinander über ihre „Avatare“ agieren und wo sich der Ort dieser sonstigen Leistung befindet. Und tatsächlich; nach dem Urteil des Senats besteht die Leistung des Klägers hier in dem individuellen Vorteil, den er seinen Kunden als Leistungsempfänger verschafft hat.

Dieser Fall stößt meines Erachtens neue Türen auf. Das FG Köln befasst sich hier zwar mit einem Fall der Umsatzsteuer; interessant dürfte aber auch zum Beispiel die Frage sein, wie die „Jobs“ der Spieler – bzw. ihrer Avatare – ertragsteuerlich zu beurteilen sind. Hierfür werden diese ja ebenfalls entlohnt. Liegen hier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor? Wer ist der Arbeitgeber und zur Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherung verpflichtet?

Fazit

Die Steuerpflicht kann mitunter unverhofft in unsere Wohnzimmer oder in die Zimmer unserer Kinder fallen. Wissen Sie, was ihr Kind spielt und wie es funktioniert? Das Internet ist jedenfalls kein rechtsfreier und auch kein steuerfreier Raum. Interessant dürften auch noch einmal die Ausführungen des BFH im anhängigen Revisionsverfahren werden.

Weitere Informationen:

FG Köln v. 13.8.2019 – 8 K 1565/18  (anhängig unter BFH V R 38/19)

Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag in der USt direkt digital, der in Kürze erscheint.


Ein Kommentar zu “Vermietung von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

  1. Das ist mal ein spannender Beitrag. Hätte mir jemand vor 20 Jahren gesagt, dass sich unsere Gerichte mal mit solchen Fragestellungen beschätigen werden, ich hätte ihn wohl nicht für voll genommen. Die virtuelle Welt wird eben immer mehr ein Abbild der echten Welt.

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