Unternehmen folgen den Empfehlungen der DVFA nur selten
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) hat zwölf Empfehlungen herausgegeben, um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse der Unternehmen für die Abschlussadressaten zu ermöglichen. Eine sehr gute Idee. Nur leider interessiert dies die DAX-Konzerne offensichtlich weniger, wie meine aktuelle Studie zeigt.
Die Empfehlung des DVFA
Zur Darstellung der Überleitungsrechnung lautet die Empfehlung des DVFA wie folgt:
„Das Kernstück der Berichterstattung von angepassten Größen soll eine detaillierte, übersichtliche und transparente Überleitungsrechnung sein.“
In der Überleitungsrechnung sollen beispielsweise Einmaleffekte ausgewiesen werden. Durch die Abgrenzung zwischen dem EBIT und dem bereinigten EBIT soll die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse ermöglicht werden. Dies ist insbesondere bei einer hohen Abweichung zwischen dem bereinigten und dem nicht bereinigten EBIT für Investoren von Bedeutung.
Einblicke in die Geschäftsberichte des DAX
Für die DVFA muss der Blick in die Geschäftsberichte der DAX 30 besonders enttäuschend sein: Eine Überleitungsrechnung findet sich nur in wenigen Fällen. Auch geben nur ungefähr ein Drittel der Unternehmen sowohl das EBIT als auch das bereinigte EBIT im Geschäftsbericht 2018 an.
Bei denen Unternehmen, die beide Werte angeben zeigt sich: Der Unterschied ist teilweise erheblich. Diese Unternehmen können dahingehend gelobt werden, dass sie ausführliche Informationen zu den Abweichungen im Geschäftsbericht offenlegen. Allerdings muss der interessierte Leser diese Angaben an verschiedenen Stellen im Geschäftsbericht suchen. Einen Verweis auf andere Kapitel des Berichtes gibt es nicht immer.
Welche Unternehmen haben eine übersichtliche Darstellung der Überleitungsrechnung im Geschäftsbericht? Diese Best-Practice-Beispiele finden Sie in meiner aktuellen Studie, die in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift PiR des NWB-Verlags erschienen ist.
Weitere Informationen:
Rinker: Darstellung der Überleitungsrechnung im Geschäftsbericht – Praktische Umsetzung der Empfehlungen der DVFA in den Geschäftsberichten des DAX, PiR 6/2020 S. 213-215
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