Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (sog. W-IdNr.) erfolgt stufenweise ab November 2024 in Deutschland und dient der Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren.
Laut der Homepage des Bundeszentralamts fürs Steuern erfolgt die Vergabe der W-IdNr. […] im Hintergrund automatisiert und vollständig elektronisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Nach den ersten Vergaben ist nun das Ergebnis, dass die Einspielung der Daten beim lokalen Finanzamt zur
Löschung der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
bei den Organgesellschaften führt.
Hintergrund: Das Signal „Organgesellschaft“ im Grundinformationsdienst beim lokalen Finanzamt wurde überschrieben, so dass das BZSt die Mitteilung erhält, die Organgesellschaft ist nicht mehr als solche erfasst. Das In-Aktiv-Setzen der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist die Folge.
Wir sind im Austausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern und haben um Stellungnahme gebeten.
Praxishinweis: Deutsche Organgesellschaften müssen regelmäßig die eigene deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen. Die Möglichkeit besteht über die Seite der EU-Kommission unter dem Link:
Vies on-the-Web – European Commission
Sobald wir weitere Informationen erhalten haben, werden wir diese entsprechend teilen.