Vereinfachte Steuererklärung für Alterseinkünfte kommt offenbar gut an

Die neue vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, kommt offenbar gut an. Der Medienservice Sachsen berichtet auf seiner Homepage, dass in Sachsen bis Mitte Juli fast 6.000 vereinfachte Steuererklärungen bearbeitet wurden.

Hintergrund: Seit 1. Mai 2019 können Rentner und Pensionäre im Freistaat Sachsen, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, erstmals für die Veranlagung 2018 eine vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ nutzen. Gleiches gilt für Rentner und Pensionäre in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bremen, wobei die betroffenen Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern sogar schon seit 2017 die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens haben.

Der neu eingeführte Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ bietet auf zwei Seiten die Möglichkeit, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend zu machen. Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen in dem Formular nicht mehr extra erklärt werden. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Angaben übernimmt das Finanzamt von Amts wegen.

Das Formular zur „Veranlagung von Alterseinkünften“ sowie die entsprechenden Erläuterungen sind online abrufbar (www.steuerrat24.de).


Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:

Meier, Renten – Dauernde Lasten, infocenter, NWB VAAAA-88447
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