Mit der neuen BAföG-Reform 2024 werden Schüler mit Beginn des neuen Schuljahres, Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 finanziell entlastet und erhalten mehr Flexibilität während des Studiums. Wie können Schüler und Studierende profitieren?
Hintergrund
Das Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit einhergehende bessere berufliche Chancen. Bereits 2022 hatte die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag verabredet – eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die zum 1.8.2022 in Kraft getreten ist (Gesetz vom 15.7.2022 /BGBl 2022 I S. 1150). Diese beinhaltete neben einer Anhebung des Förderhöchstalters finanzielle Verbesserungen bei der Grundförderung und beim Wohnbedarfszuschlag sowie Anhebung der Freibeträge beim berücksichtigungsfähigen Elterneinkommen.
Was ändert sich jetzt ab Herbst 2024?
Das 29. BAföG-Änderungsgesetz, das am 25.7.2024 in Kraft getreten ist (29. BAföGÄndG v. 19.7.2024, BGBl 2024 I 2024 Nr. 249 v. 24.7.2024), verbessert nun abermals die Förderbedingungen für anspruchsberechtigte Schüler bzw. Studierende, die in FAQ des BMF umfangreich beantwortet werden (FAQ zur BAföG-Reform 2024 | Bundesregierung):
- Die Grundbedarfsätze des BAföG werden um fünf Prozent angehoben, die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 auf 380 Euro angehoben. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro.
- Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten haben bei Aufnahme eines Studiums nun einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise -partner der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um nun insgesamt 5,25 Prozent erhöht. Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
- Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
- Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden.
- Zudem wird der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen. Auf Nachweise wird in größerem Umfang als bisher verzichtet.
Bewertung
Die BAföG-Reform ist eine erfreuliche Nachricht für Studierende und Schüler ab Herbst 2024. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist die Anhebung der Förderhöchstbeträge für viele Schüler und Studierende überlebenswichtig, die sich ohne staatliche finanzielle Hilfe den Besuch einer Fachschule oder ein Studium nicht leisten könnten. Positiv ist auch der Novelle verbundene Bürokratieabbau im Antragsverfahren. Bereits seit 2021 kann der BAföG-Antrag auch online gestellt werden. Ab sofort unterstützt dabei auch die kostenlose BAföG Digital-App.
Nutzer/innen können nun von ihrem Handy oder Tablet Unterlagen zu ihrem bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige Amt übermitteln und auch den Status des Antrags einsehen. Die BAföG Digital-App beinhaltet außerdem den neuen BAföG-Rechner. Mit ihm kann der Anspruch auf die Ausbildungsförderung nach Beantwortung einiger Fragen ermittelt werden. Der BAföG-Rechner steht auch im Browser zur Verfügung. Die kostenlose BAföG Digital-App finden Sie hier. Der BAföG-Rechner steht hier zur Verfügung.
Weitere Informationen:
- BMBF-FAQ zum Reformgesetz 2024
- FAQ zur BAföG-Reform 2024 | Bundesregierung
- BAföG-Reformgesetz 2022: vom 15.7.2022 – BGBl 2022 I 2022 S. 1150