Das Deutschlandticket soll jedenfalls bis Ende 2025 fortgesetzt werden, kostet ab 1.1.2025 aber 58 Euro statt bislang 49 Euro/Monat. Wer dieses Ticket auch ab Januar 2025 weiter nutzen will, sollte allerdings im Vorfeld noch Einiges beachten.
Hintergrund
Seit 1.5.2023 kann mit dem Deutschlandticket der öffentliche Personennahverkehr deutschlandweit genutzt werden, mehr als 13 Mio Deutsche machen davon Gebrauch. Das Ticket kann für 49 Euro im Abonnement gekauft werden, lässt sich aber monatlich kündigen. Es ist gerade für Pendler in Ballungsräumen attraktiv, weil es oft deutlich günstiger ist als andere ÖPNV-Tickets. Bis Ende 2024 bleibt der Preis stabil bei 49 Euro. Deswegen beschloss das Kabinett am 17.7.2024 eine Neufassung des Regionalisierungsgesetzes. Mit der Gesetzesänderung können in den Vorjahren nicht verbrauchte Mittel für die Finanzierung des Deutschlandtickets in diesem Jahr genutzt werden. Da aber die Finanzierung für 2025 ungewiss war, haben Bund und Länder länger verhandelt mit dem Ergebnis, den Preis des Deutschlandtickets ab 1.1.2025 auf 58 Euro/Monat anzuheben.
Finanzierung des Deutschlandtickets vermutlich bis Ende 2025 gesichert
Einkommenseinbußen bei kommunalen Verkehrsunternehmen sollen über Bund und Länder ausgeglichen werden, die je 1,5 Milliarden Euro pro Jahr dafür bereitstellen. 2025 sollen dafür auch Restmittel des Bundes verwendet werden, um das Ticket zu finanzieren. Doch dafür muss noch das Regionalisierungsgesetz den Bundestag passieren (BT-Drs. 20/12773), was sich wegen des vorzeitigen Endes der Ampel-Regierung vom 6.11.2024 aber verzögert.
Inzwischen haben sich allerdings die Unionsfraktion und die FDP-Fraktion bereit erklärt, der Finanzierung bis Ende 2025 zuzustimmen, wenn Bundeskanzler Scholz am 16.12.2024 die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt hat. Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist für das Jahr 2025 also gesichert, eine langfristige Planungssicherheit für das Ticket besteht jedoch nach wie vor nicht; selbst zwischen CDU und CSU gibt es keine einheitliche Position, ob und in welchem Umfang sich über 2025 hinaus der Bund an den Kosten des Deutschlandtickets beteiligen soll.
Was müssen Inhaber des Deutschlandtickets aktuell noch beachten?
Wer das Deutschlandticket ab 1.1.2025 für 58 Euro/Monat weiter nutzen, will, muss sich beim Anbieter, bei dem das Abo bezogen wird, um die Fortsetzungsmodalitäten kümmern. Manche regionale Verkehrsgesellschaften informieren lediglich über den höheren Preis, setzen aber das Abo fort, sofern es nicht vom Kunden gekündigt wurde; andere fragen aktiv die Fortsetzung des Abos ab.
Besonderheiten gelten, wenn das Deutschlandticket direkt bei der Deutschen Bahn (DB) erworben wurde. Diese hat auf ihrer Webseite darauf hin, dass Kunden dem Konzern bis zum 30.11.2024 rückmelden mussten, ob sie ihr Deutschlandticket zum neuen Preis behalten oder kündigen wollen. Wer der Preiserhöhung nicht zugestimmt oder sich nicht fristgerecht gemeldet hat, dem soll das Abo danach zum 31.12. 2024 automatisch gekündigt werden. Wer diese Frist verpasst hat, hat laut Bahn noch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, das automatisch gekündigte Deutschlandticket-Abo zu reaktivieren: Hierzu muss im DB-Aboportal oder im DB Navigator der Menüpunkt „Abo reaktivieren“ angeklickt werden. Das Abo wird dann automatisch ab 1.1.2025 zu den neuen Konditionen inklusive Preiserhöhung auf 58 Euro/Monat reaktiviert.
Wie könnte die Zukunft des Deutschlandtickets aussehen?
Was nach Ende 2025 aus dem Deutschlandticket wird, ist ungewiss und sollte deshalb nach den (absehbaren) neuen Bundestagswahlen in Bundestag und Bundesrat zügig geklärt werden. Wie so häufig geht es ums Geld, nämlich bei der Kofinanzierung um die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern.
Schon heute ist die Förderung des ÖPNV-Umstiegs auch für viele Arbeitgeber attraktiv, die über das sog. Job-Ticket den Bezug des Deutschlandtickets durch ihre Beschäftigten fördern. Inzwischen gibt es sogar aus den Reihen der regionalen Verkehrsverbünde den Vorschlag, das Deutschlandticket künftig zum festen Lohnbestandteil zu machen. Dies könnte etwa durch Einbindung des Deutschlandtickets in Tarifverträge geschehen, deren Verhandlung freilich den Tarifvertragsparteien und nicht etwa der Politik vorbehalten ist. Vernünftig und prüfenswert scheint dies Vorschlag wenigstens, weil es ein sinnvoller Beitrag sein könnte, wie Beschäftigte – auch im Interesse ihrer Arbeitgeber – möglichst kostengünstig und klimafreundlich zum Arbeitsplatz kommen können. Das werden wir im Blog weiter verfolgen …
Weitere Informationen.
- Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes BT-Drs. 20/12773
- Stellungnahme des Bundesrates v. 27.9.2024 zum Entwurf des ÄndG des Regionalisierungsgesetzes BR-Drs. 393/24 (B)