In einem „Brandbrief“ an die Ministerpräsidenten haben 18 Verbände am 18.2.2024 ein Ende der Blockade gegen das Wachstumschancengesetz gefordert. Wie ist das einzuordnen und zu bewerten?
Hintergrund
Der Bundestag hatte mit Regierungsmehrheit im November 2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen, das mit einem ursprünglich geplanten Entlastungsvolumen von rund 7 Mrd. €/Jahr Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorsieht. Der Bundesrat hat wegen massiver Steuerausfälle der Länder allerdings nachfolgend die erforderliche Zustimmung versagt und den Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG) angerufen. Dieser will final am 21.2.2024 tagen und eine Empfehlung beschließen.
Wirtschaftsverbände fordern Einigung im Vermittlungsausschuss
18 Wirtschaftsverbände haben am 18.2.2023 in einem Brief an die Ministerpräsidenten eindringlich verlangt, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. „Es steht nichts weniger auf dem Spiel als die Rettung des deutschen Mittelstands, der 99 Prozent aller Unternehmen und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet“, heißt es in dem Schreiben. Die Union aus CDU und CSU will ihre Zustimmung zum Gesetz vor allem von einer Rücknahme der geplanten Streichung von Agrardiesel-Subventionen abhängig machen. Ferner fordern die Länder eine Kompensation der befürchteten Steuerausfälle. Die Verbände fordern nun, diesen Widerstand aufzugeben.
Einordnung und Bewertung
Rezession und nur geringe Wachstumsaussichten: Die deutsche Wirtschaft braucht für den Konjunkturmotor dringend Impulse. Das Wachstumschancengesetz – ein Prestigeobjekt vor allem der FDP im Koalitionsvertrag von 2021 – ist deshalb überfällig. Die Zustimmung zum Gesetz von einer Rücknahme der geplanten Streichung von Agrardiesel-Subventionen abhängig zu machen, ist deshalb angesichts der aktuellen Wirtschaftslage ein falsches politisches Signal, auch wenn die Ampelregierung mit einer Halbierung des Entlastungsvolumens auf nur noch rund 3 Mrd. €/Jahr zu einem guten Teil selbst ihr eigenes Reformvorhaben „miniaturisiert.“
Wie geht’s nun weiter?
Zunächst binden die unterschiedlichen Appelle die Mitglieder des paritätisch besetzten Vermittlungsausschusses am 21.2.2024 nicht, sie sind weder weisungsgebunden noch gibt es ein imperatives Mandat. Empfiehlt der Vermittlungsausschuss das Gesetz mit Änderungen, muss zunächst der Bundestag hierüber erneut abstimmen – mit der Mehrheit der Ampelregierung. Anschließend müsste aber der Bundesrat dann noch einem Kompromissvorschlag zustimmen, der regulär erst wieder im März 2024 zusammenkommt.
Wird die erforderliche Zustimmung abermals versagt, ist das Wachstumschancengesetz gescheitert- das wäre eine schlechte Botschaft für die Genesung der deutschen Wirtschaft. Wir bleiben dran…!
Weitere Informationen:
NWB Reform-Radar zum Wachstumschancengesetz