Update Überbrückungshilfe II – BMWi veröffentlicht neue FAQ

Am 20.10.2020 hat das BMWi die langersehnten FAQ für das Überbrückungshilfeprogramm II des Bundes veröffentlicht. Damit können ab sofort über Rechtsanwälte oder Angehörige der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren von Soloselbständigen, Freiberuflern und KMU Fixkostenzuschüsse beantragt werden.

Hintergrund

Ich hatte wiederholt berichtet: Die Bundesregierung hatte bereits vor einiger Zeit beschlossen, das Überbrückunghilfeprogramm I des Bundes, das sich auf den Förderzeitraum Juni bis einschließlich August 2020 bezog zu verlängern, die Zugangsvoraussetzungen zu erleichtern und die Fixkostenzuschüsse zu modifizieren. Damit soll vor allem solchen Wirtschaftsbranchen und Unternehmen geholfen werden, die coronabedingt nach wie vor besonders unter behördlichen Einschränkungen gravierende Umsatzausfälle erleiden, so zum Beispiel Angehörigen des Messewesens, des Gastro- und Beherbergungsgewerbes oder des Reisegewerbes. Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe II umfasst den Zeitraum von 1.9.2020 bis 31.12.2020. Das Programm folgt eigenständigen neuen Förderregeln, Anträge auf Überbrückungshilfe I können seit Ablauf des 9.10.2020 nicht mehr gestellt werden.

BMWi regelt die wichtigsten Antragsfragen im FAQ

Schon für das Überbrückungshilfeprogramm I hat das federführende BMWi die wichtigsten Fragen zur Antragsberechtigung, dem Antragsverfahren, zu den Fixkostenzuschüssen und dem Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren in sog. FAQ geregelt (letzter Stand:10.9.2020), die auf der Homepage des BMWi veröffentlicht wurden. Die bisherigen FAQ haben nur noch Geltung für die bis einschließlich 9.10.2020 gestellten online-Anträge.Nunmehr hat das BMWi am 20.10.2020 für das eigenständige Förderprogramm „Überbrückungshilfe II“ neue FAQ veröffentlicht. Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020. Sie sind als Hintergrundinformation für antragsberechtigte Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler sowie Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe, über die ausschließlich eine Antragstellung möglich ist. Über die wesentlichen Änderungen der Antragsberechtigung und der Förderbedingungen habe ich bereits hier im NWB Experten-Blog informiert.

Wie geht’s weiter?

 Dass nun endlich die wichtigen FAQ zur Überbrückungshilfe II vorliegen, ist sehr zu begrüßen, denn diese waren überfällig. Diese FAQ bieten potentiellen Antragstellern und registrierten Antragserfassenden (registrierte Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe) eine wichtige Hilfestellung, wenn es im Antragsverfahren „ums Eingemachte“ geht. Man muss freilich kein Prophet für die Annahme sein, dass auch diese FAQ – wie schon bei der Überbrückungshilfe I – fortlaufend aktualisiert und den Erfahrungen der Praxis angepasst werden.

Auf der Website des BMWi findet sich im Anhang zu den FAQ „Überbrückungshilfe II“ zwar der Hinweis auf  den „Leitfaden für Antragserfassende“, der für die antragsberechtigten Dritten (Rechtsanwälte, Angehörige der steuerberatenden Berufe) Einzelheiten des Registrierungsverfahren sowie des Prüfungsverfahrens enthält. Obwohl dieser Leitfaden den „Stand: 16.10.2020“ wiedergibt, ist er inhaltlich leider nicht an das neue Überbrückungshilfeprogramm II angepasst, sondern rekurriert an vielen Stellen noch auf die erste Phase des Programms. Das ist geeignet, bei den Zielgruppen Verwirrung zu stiften und sollte zeitnah „repariert“ werden.

Keine Verwirrung gibt es aber nach wie vor nicht in Bezug auf das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren, das nach den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern den zuständigen Stellen der Länder (in Bayern zentral der IHK München und Oberbayern) obliegt. Da der IT-Dienstleister noch immer nicht die erforderliche Software für die Antragsbearbeitung programmiert hat, ist ein Bearbeitungs-, Bewilligungs- und Auszahlungsstart derzeit nicht vor dem 9.11.2020 geplant – leider!

Weitere Informationen:

NWB-Online Nachrichten v. 21.10.2020
Corona | Antrag auf Überbrückungshilfe II freigeschaltet (BMWi)
Corona | FAQ zur Überbrückungshilfe 2. Phase (BMWi)


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