Update Onlinezugangs-Änderungsgesetz (OZGÄndG): Vermittlungsausschuss beschließt Einigungsvorschlag

Nachdem der Bundesrat die Zustimmung zum OZGÄndG verweigert hatte, hat nun der Vermittlungsausschuss am 12.6.2024 einen Einigungsvorschlag unterbreitet: Befindet sich das neue OZG jetzt auf der Zielgeraden?

Hintergrund

Mit dem OZG sollten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Dieses Ziel konnte aber nicht oder nicht vollständig erreicht werden: Wegen komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Laut Dashboard zur OZG-Umsetzung waren bis August 2023 nur 127 der 575 vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit flächendeckend verfügbar (dashboard.ozg-umsetzung.de).

Deshalb hat die Bundesregierung am 24.5.2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um notwendige Anpassungen am OZG vorzunehmen, das OZGÄndG, umgangssprachlich auch als OZG 2.0 bezeichnet. Der Bundestag hat das OZGÄndG am 24.2.2024 mit Regierungsmehrheit beschlossen.

Am 22.3.2024 hat der Bundesrat aber seine Zustimmung zum OZGÄndG verweigert: Der Bundesrat unterstützt zwar die Bemühungen des Bundes, den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu fördern. Der Bundesrat kritisiert aber, dass der Bund sich mit dem OZGÄndG aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung nahezu vollständig zulasten der Länder und Kommunen zurückzieht (BR-Drs. 93/1/24 v. 11.3.2024). Am 10.4.2024 hat deshalb die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen (BR-Drs.164/24).

Vermittlungsverfahren abgeschlossen: Was ist Inhalt des Kompromissvorschlages?

Am 12.6.2024 hat der Vermittlungsausschuss jetzt sein Verfahren mit einer Empfehlung abgeschlossen, die folgenden Inhalt hat:

ELSTER-Verfahren: Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können.

Deutschland-ID statt Bund-ID: Das OZGÄndG sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss jetzt vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist. Es wird auch vorgeschlagen, das im OZG geschaffene zentrale Bürgerkonto – die BundID – zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Evaluierung: Bund und Länder sollen nach Vorschlag des Vermittlungsauschusses das OZG gemeinsam evaluieren. Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat den Erfüllungsaufwand ermitteln, der sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.

Begleitende Protokollerklärung: Der Vermittlungsausschuss einigte sich zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. Dort stellt er fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen. Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.

Nächste Schritte und Bewertung

Ziel des Vermittlungsausschusses ist auch ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: „Wenn der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche annimmt, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag (14.6.2024) zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden,“ heißt es in der Presserklärung des Bundesrates.

Am 13.6.2024 (Internetabfrage 11:00 Uhr) stand das Thema aber weder auf der der Tagesordnung des Bundestages für den 13. oder 14.6.2024 noch auf der Tagesordnung des Bundesrates, der am 14.6.2024 tagt. Danach tagt der Bundestag erst wieder vom 24.6. bis 28.6.2024, der Bundesrat vor der Sommerpause am 5.7.2024.

Die Einigung im Vermittlungsausschuss zum OZGÄndG ist zu begrüßen. Ob allerdings mit der Kompromissformel der Bund-Länder-Streit um die Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung wirklich abgeschlossen ist, muss sich erst noch erweisen. Gradmesser dafür werden die noch ausstehenden Schlussabstimmungen im Bundestag und Bundesrat sein – warten wir also gespannt ab!

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