Auslegungsfragen zur gesetzlichen Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromversorgern beantwortet das BMWK am 27.6.2023 in neuen FAQs. Wichtig: Die Gewinnabschöpfung endet am 30.6.2023.
Hintergrund
Zufallsgewinne am Strommarkt entstehen durch die Energiekrise, speziell durch die Gasknappheit. Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und des Stopps von Gaslieferungen aus Russland, haben sich die Gaspreise in Europa vervielfacht. Gaskraftwerke sind häufig die teuersten Kraftwerke im Markt. Sie setzen den Strompreis für die meisten anderen Technologien: Auch Braunkohle- oder Erneuerbare-Energien-Anlagen können ihren Strom zu Preisen verkaufen, die weit oberhalb ihrer Produktionskosten liegen und mit denen ihre Betreiber in der Vergangenheit nicht rechnen konnten.
Die Folge: Während einige Stromerzeuger unverhofft sehr hohe Gewinne machen, leiden viele private Stromverbraucher, Unternehmen, aber auch Krankenhäuser und kulturelle Einrichtungen unter dem hohen Kostendruck. Die Abschöpfung der Zufallsgewinne durch §§ 13 ff StromPBG und die daraus mitfinanzierte Strompreisbremse leistet daher einen Beitrag für eine ausgeglichenere Lastenverteilung.
Bundesregierung beschließt Ende der Gewinnabschöpfung
Die bis zum 30.6.2023 befristete Abschöpfung von sog. Zufallsgewinnen bei Stromerzeugern (§ 13 Abs. 1 StromPBG) wird nicht weiter verlängert, sondern entfällt ab 1.7.2023. Dies hat die Bundesregierung ausweislich ihrer Unterrichtung vom 12.6.2023 (BT- Drs. 20/7172) entschieden. Mit sinkenden Strompreisen und damit nur geringen Erlösen sei der Umsetzungsaufwand und der Eingriff in die Investitionsentscheidungen nicht mehr verhältnismäßig. Die Regelung im StromPBG zu Abschöpfung soll daher nicht über den 30.6.2023 hinaus verlängert werden, da dies europarechtlich nicht (mehr) erforderlich ist. Da sich die EU-Kommission sich jedoch in ihrem Bericht vom 5.6.2023 gegen eine Verlängerung ausgesprochen habe, soll auch in Deutschland mit Ablauf des 30.6.2023 die Gewinnabschöpfung entfallen. Mit dieser Entscheidung trägt die Bundesregierung den Umständen Rechnung,dass die Stromversorgungslage im Frühsommer 2023 stabil ist, die Strompreise seit Dezember 2022 deutlich gesunken sind und größere Verwerfungen am Strommarkt sind mit der Einführung des StromPBGbisher nicht zu beobachten sind.
Update der BMWK FAQ
Die neue FAQ-Liste vom 27.6.2023 zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen spiegelt allein die die fachliche Auffassung des BMWK zur Auslegung der gesetzlichen (Neu-)Regelungen wider, bindet aber weder die Marktteilnehmer. Neue Fragen und Antworten finden sich am Ende der FAQ-Liste. Wichtig ist vor allem der Hinweis zum Auslaufen der Gewinnabschöpfung: Die Gewinnabschöpfung begann am 1.12.2022 und endet am 30.6.2023. Konkret bedeutet das für betroffene Anlagenbetreiber, dass die Gewinnabschöpfung auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume (1.12.2022- 31.3.2023 und 1.4.2023 bis 30.6.2023) beschränkt bleibt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssen bis Ende Juli 2023 bzw bis Ende Oktober 2023 dem jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden.
Tipp: Auch die Bundesnetzagentur informiert über weitere Details in eigenen FAQ.
Weitere Informationen:
- StromPBG, BGBl 2022 I S. 2512
- BMWK: FAQ-Liste Abschöpfung von Zufallsgewinnen
- Bundesnetzagentur: Allgemeine Informationen zur Funktionsweise der Strompreisbremse nach dem StromPBG