Aktuelle Zahlen der Bundesregierung von Anfang Mai 2023 belegen: Die Energiekostenpauschale (EEP) für Studierende und Fachschüler kommt bei der Zielgruppe gut an, die Erledigungsquote ist hoch.
Hintergrund
Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler angekündigt, die Mitte Dezember 2022 durch den Gesetzgeber beschlossen wurde (EPPSG v.16.12.2022, BGBl 2022 I S.2357). Mitte Februar 2023 haben sich die Länder endlich über die digitale Antragsplattform geeinigt, seit 15.3.2023 war die Antragstellung möglich.
EEP wird intensiv von Studenten und Fachschülern nachgefragt
Bis 19.4.2023 wurden bislang insgesamt 2.239.627 Anträge auf Auszahlung des Zuschusses gestellt. Eine Auszahlung erfolgte bis zum genannten Zeitpunkt an 2.210.466 Personen, hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/6292) am 19.4.2023 mitgeteilt.
Bis 21.3.2023 war nach Mitteilung der Bundesregierung vom 4.4.2023 der 200-Euro- Zuschuss in 1.214.384 Fällen beantragt, davon an 1.011.460 Studierende und Fachschüler ausgezahlt worden – ich habe im Blog berichtet.
Das bedeutet, dass sich im Zeitraum von weniger als einem Monat die Antragszahlen nahezu verdoppelt haben. Nachdem nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums in der Gesetzesbegründung insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler, in Summe also rund 3,5 Mio. potentielle Antragsteller (nach jüngster Mitteilung der Bundesregierung rund 3.584.697 Zugangs-Datensätze) anspruchsberechtigt sind, bedeutet das weiter, dass seit Antragsstart am 15.3.2023 bereits rund 62 Prozent – also fast zwei Drittel – der potentiell Antragsberechtigten ihren Antrag auf EEP gestellt und rund 61 Prozent die EEP ausgezahlt bekommen haben. Das ist beachtlich!
Wie ist das zu bewerten?
Die nackten Zahlen zum Stand 19.4.2023 lassen zwei Einschätzungen zu:
- Erstens besteht offenbar bei den Studierenden und Fachschülern eine hohe Bedürftigkeit, angesichts anhaltend hoher Inflation und noch immer hohen Energiepreisen die staatliche Subvention mit der EEP in Anspruch zu nehmen. Die Studenten-EEP kommt also offenbar bei der Zielgruppe gut an und wird auch genutzt, ist also alles andere als ein „Rohrkrepierer“.
- Zweitens zeigt die hohe Auszahlungsquote von 2.210.466 Fällen, dass die Verwaltung bei der EEP auch trotz hohem Antragsaufkommens in einer kurzen Zeitspanne in der Lage ist, eingehende Anträge zügig zu bearbeiten, damit die Zielgruppe schnell an das nötige Geld kommt. Das ist im Vergleich zu anderen, sehr langwierigen Bearbeitungs- und Auszahlungsintervallen, insbesondere bei den Corona-Wirtschaftshilfen, ein überaus erfreulicher Befund. Und was gut ist, muss auch bedingungslos gelobt werden!
Anträge noch bis 30.9.2023 möglich
Anträge der Berechtigten können noch bis 30.9.2023 gestellt werden, und zwar auch dann, wenn das das Studium bzw. der Besuch der Fachschule bereits beendet ist: Wer am 1.12.2022 eingeschrieben war, inzwischen aber kein Student/Fachschüler mehr ist, kann dennoch die Studenten-EEP (rückwirkend) beantragen, hierauf besteht ein Anspruch. Es könnte also sein, dass am Ende eine ungewöhnlich hohe Antrags- und Auszahlungsquote zu verzeichnen ist, zumal eine Bedürftigkeitsprüfung nicht stattfindet und damit kein Rückzahlungsrisiko besteht.
Weitere Informationen:
- BT-Drs.20/6478
- BT-Drs. 20/6292
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen (hib): 200-Euro-Zuschuss an Studenten und Fachschüler
- Deutscher Bundestag – Kurzmeldungen (hib): Über eine Million Personen haben 200-Euro-Zuschuss erhalten