Update Hinweisgeberschutz: Bundestag stimmt Einigungsvorschlag zu

Am 11.5.2023 hat der Bundestag dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 9.5.2023 zugestimmt; wenn auch der Bundesrat zustimmt, ist der Weg für den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) frei.

Hintergrund

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eigentlich bis zum 17.12.2021 umzusetzen gewesen wäre. Es war vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossen worden, dann aber im Bundesrat gescheitert. Im zweiten Anlauf hatte das Kabinett bislang erfolglos versucht, die Zustimmungspflichtigkeit durch die Aufspaltung in zwei Gesetze zu umgehen – ich hatte im Blog berichtet (Link).  Die Bundesregierung hat schließlich am 5.4.2023 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Einigung im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss hat nun am 9.5.2023 folgendes vorgeschlagen:

Anonyme Meldungen: Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, zu verzichten- sowohl für interne als auch für externe Meldestellen. Die Stellen sollen aber anonym eingehende Meldungen bearbeiten können.

Beruflicher Kontakt: Informationen über Verstöße sollen nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Benachteiligungsvermutung: Die Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers , wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet, soll bleiben. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht.

Bußgeld: Die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten   Bußgelder   soll nach dem Kompromiss statt 100.000 € nur noch 50.000 € betragen.

Wie geht´s weiter?

Am 11.5.2023 hat der Bundestag nun dem Kompromissvorschlag mit der Regierungsmehrheit zugestimmt; das war nicht anders zu erwarten. Jetzt muss aber auch der Bundesrat der Einigung noch zustimmen. Das Gesetz tritt überwiegend einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, das könnte noch im Juni 2023 der Fall sein, wenn der Bundesrat noch am 12.5.2023 zustimmt; die BR-Tagesordnung ist kurzfristig ergänzt worden.

Der Streit um die Whistleblower ist damit beigelegt, das ist gut, nachdem die EU-Kommission gegen Deutschland schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Inhaltlich ist beim Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses aber keine gravierende Entschärfung erkennbar. Unternehmen/Arbeitgeber müssen sich jetzt also umgehend auf die neuen Spielregeln einstellen.

Weitere Informationen:
Vermittlungsausschuss 9.5.2023


Ein Kommentar zu “Update Hinweisgeberschutz: Bundestag stimmt Einigungsvorschlag zu

  1. Das Hinweisgebergesetz im beruflichen Kontext ist sehr gut. Ich bin entsetzt, dass nunmehr wie vor 90 Jahren oder zu DDR-Zeiten die „staatspolitische Verfassungstreue“ hinterfragt werden kann. Demnach sind Beschäftige im öffentlichen Dienst – bisher nur Beamte, nunmehr alle Beschäftigten – „Eigentum“ des Staates bzw. der jeweiligen Staatspolitik mit ihrer Ideologie.

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