Update: Grundsteuerreform-Marathon und keine Ende in Sicht!

Am 10.4.2018 hat das BVerfG die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt (1BvL 11/14; 1 BvR 889/12; 1 BvL 12/14; 1 BvL 1/15). Am 21.3.2019 hat sich der Deutsche Bundestag in einer langen Debatte mit der Grundsteuerreform befasst.

Ernüchternde Bilanz: Eine Reform der Grundsteuer ist noch immer in weiter Ferne, ein Kompromiss nicht in Sicht. Jetzt wird der zeitliche Druck immer größer.

Hintergrund

Das BVerfG hat im April 2018 festgestellt, dass die jahrelange Untätigkeit des Gesetzgebers zu einer gravierenden, verfassungswidrigen Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen geführt hat. Jetzt muss der Gesetzgeber bis 31.12.2019 eine Neuregelung schaffen. Danach dürfen die bisherigen Regelungen für einen Übergangszeitraum noch bis 31.12.2024 angewandt werden. Die Bundesregierung hat im Februar ein Eckpunktepapier vorgelegt, das allerdings bei den Wirtschaftsverbänden und auf Länderebene als wenig praktikabel und sehr bürokratiebelastet auf Ablehnung gestoßen ist. Einer mutmaßlichen Einigung des Bundes und der Länder ist das Land Bayern im März entgegengetreten.

Es steht viel auf dem Spiel

Mit einem Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro steht für die Kommunen viel auf dem Spiel; sie besitzen bei dieser Steuerquelle ein durch das Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) geschütztes Hebesatzrecht. Entfiele die Grundsteuer, bräuchten die Gemeinden also eine alternative Finanzierungsquelle, egal wer diese speist. Die bisherigen Vorschläge des Bundesfinanzministeriums würden allerdings einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Immerhin müssten 35 Mio. Grundstücke bundesweit neu bewertet werden – und das alle sieben Jahre. Hierfür müssten die rund 600 Finanzämter ihren Beschäftigtenapparat schätzungsweise um 3000 Finanzbeamte aufrüsten. Was für ein Bürokratieapparat!

Bundestag heillos zerstritten!

Die Bundestagsdebatte in der 89. Sitzung vom 21.3.2019 (Plenarprotokoll 19/89, TOP 25 (10505 ff.) zeigt, dass die politischen Parteien auch am Ende des I. Quartals 2019 nur einig sind über die Uneinigkeit. Die Forderungen reichen von einer völligen Abschaffung der „unreformierbaren Grundsteuer“ (BT-Drs. 19/8556) bis zur Forderung keine bürokratischen Belastungen bei der Grundsteuerreform zuzulassen (BT-Drs. 19/8544). Das Land Bayern hat das Eckepunktepapier des BMF abgelehnt, weil Bayern dann als größter Nettozahler im Länderfinanzausgleich rund 600 Mio. Euro mehr zahlen müsste.

Wie geht’s weiter? Die Anträge BT-Drs. 19/8556 und 19/8544 werden jetzt in den Ausschüssen weiter diskutiert – Kompromiss wenig wahrscheinlich!

Weitere Informationen:

Lesen Sie hierzu auch meine Beiträge im NWB Experten-Blog:


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