Am 4.1.2023 hat das BMF in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) die wichtigsten Fragen zur einmaligen Energiepreispauschale von 200,- € für Studierende und Fachschüler veröffentlicht. Digitale Antragsplattform und Auszahlung der EEP lassen aber weiter auf sich warten.
Hintergrund
Der Bundestag hat am 15.12.2022 das Gesetz zur Einmalzahlung einer Energiepreispauschale (EEP) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen, das am 21.12.2022 in Kraft getreten ist. Nach dem Gesetz sollen rund 3,5 Mio. Studenten und Fachschüler von gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Ich habe im Blog berichtet.
Studierende/Fachschüler können doppelt von EEP profitieren
Die wichtigsten Fragen rund um die Studenten-EEP beantwortet der neun Fragen umfassende FAQ-Katalog des BMF, der am 4.1.2023 im Internet veröffentlicht worden ist. Aus Sicht von Studierenden und Fachschüler besonders erfreulich ist die ausdrückliche Klarstellung, dass die Einmalzahlung in Höhe von 200,- € auch neben anderen EEP aus Nebenjobs bezogen werden kann. Voraussetzung ist lediglich ein Wohnsitz im Inland und eine Immatrikulation an einer deutschen (Hoch)Schule am 1.12.2022. Das bedeutet, dass Studierende//Fachschüler, die neben ihrer Ausbildung noch in einem (oder mehreren) Nebenjobs arbeiten, vom jeweiligen Arbeitgeber 300,- € EEP steuerpflichtig beziehen können, wenn die weiteren Bezugsvoraussetzungen für Arbeitnehmer erfüllt sind.
Wie geht´s weiter?
Noch immer auf sich warten lässt leider die digitale Antragsplattform, über die Studenten/Fachschüler die steuerfreie EEP in Höhe von 200,- € beantragen können. Vorbild soll dabei die digitale BaFöG Antragsplattform des Landes Sachsen sein. Wir bleiben dran…!
Weitere Informationen
FAQ (Energierkise) BMF