Vor kurzem fand in Köln die gamescom 2019 statt, die weltweit größte Messe für Computer- und Videospiele. Auf dem Programm standen auch mehrere Finalspiele im Bereich des eSport, die von zahlreichen Zuschauern vor Ort und im Internet begleitet wurden – eSport ist massentauglich.
Trotz seiner Popularität wird sich der eSport wohl aber einen neuen Namen suchen müssen. Denn ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat nun ergeben, dass eSport kein Sport ist. Der Begriff Sport sei „durch die langjährige Rechtsprechung im traditionellen Sinne der Anforderung an die Körperlichkeit konkretisiert“, heißt es dort. Demnach erfüllt der eSport nicht die Kriterien, um als Sport angesehen werden zu können. Das trifft natürlich die bisherige Auffassung des DOSB, der eSport bislang und weiterhin ablehnt.
Ich persönlich finde die Argumentation nur bedingt tauglich. Erscheinungen der Neuzeit mit den Traditionen der Vergangenheit zu begründen mag zwar durchaus seine Berechtigung haben, geht hier jedoch fehl. Was bislang nicht existierte oder thematisiert wurde, kann das allgemeine Verständnis nicht prägen. Aus dieser Sichtweise dürfen jedoch keine derartigen Rückschlüsse gezogen werden. Man denke hier nur zurück an die Frage der Schriftform beim Fax. Oder ist ein E-Auto kein Auto, weil es an dem traditionellen Antrieb durch Verbrennungsmotor mangelt?
Ebenso wenig ist die Anforderung an die Körperlichkeit tragbar. Ohne andere Sportarten abwerten zu wollen, aber es gibt durchaus Aktivitäten, in denen man sich auch nicht viel bewegen muss, in denen motorische und geistige Fähigkeit nicht mehr oder weniger gefordert werden als im eSport – und trotzdem sieht der DOSB diese als Sport an.
Jedenfalls wirft das Gutachten den eSport etwas zurück, denn mit der fehlenden Anerkennung als Sport rückt auch die Möglichkeit der Anerkennung als gemeinnützig wieder ein Stück weiter weg. Allerdings ist hier noch nicht aller Tage Abend – Traditionen ändern sich, aber das braucht manchmal eben etwas Zeit.
Zum Aspekt der Gemeinnützigkeit möchte ich an diese Stelle auf den Beitrag „Ein Blick in die steuerliche Welt des elektronischen Sports“ hier im NWB Experten-Blog hinweisen – und zudem auf den ausführlichen NWB Beitrag „Steuerliche Implikationen des E-Sports – Ein Blick in die Welt der elektronischen Spiele aus steuerlicher Sicht“ (NWB 2019 S. 1012/für Abonnenten kostenfrei).