In einer aktuellen Antwort vom 20.6.2023 auf eine kleine Anfrage teilt die Bundesregierung (BT-Drs.20/7302) den aktuellen Sachstand beim Abruf der Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler mit. Bilanz positiv!
Hintergrund
Ich hatte berichtet: Mitte Dezember hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung eine einmalige Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Energiekosten beschlossen. Diese wird steuer- und abgabenfrei ausgezahlt, fließt den Begünstigten also netto zu. Die Antragstellung ist seit 15.3.2023 möglich. Über die Formalitäten der Antragstellung informiert die Bundesregierung in gesonderten FAQ (www.einmalzahlung200.de).
Bundesregierung zieht Zwischenbilanz
Nach Angaben der Bundesregierung (BT-Drs. 20/7302) haben aktuell (Stand:16.6.2023) mehr als 2,5 Millionen Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler den einmaligen steuerfreien 200-Euro-Zuschuss erhalten, der bei steigenden Lebenshaltungskosten unterstützen soll. Das entspricht rund 71,4 Prozent der potentiell möglichen Antragsberechtigten, an 71,2% ist bereits die Auszahlung erfolgt. Hinsichtlich der Zurückhaltung von berechtigten Antragstellern verweist die Bundesregierung auf individuelle Gründe der Berechtigten. Es sei zu vermuten, dass nicht alle Studierende und Fachschüler auf die Auszahlung angewiesen sind.
Bewertung
Bei Erlass des Gesetzes ging die Bundesregierung von rund 2,95 Mio. Studierenden und etwa 400.000 Fachschülern aus, die anspruchsberechtigt sind. Nunmehr von rund 3,6 Mio. Im April 2023 hatte die Bundesregierung mitgeteilt (BT-Drs.20/6130), dass rund ein Drittel (1.214.384 Anträge) der potentiell möglichen Anträge gestellt und 1,01 Mio. Euro ausgezahlt worden waren.
Wenn innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten knapp drei Viertel der Antragsberechtigten schon einen Antrag gestellt haben, ist das ein positives Zeichen: Die Hilfe wird angenommen und sie wird auch gebraucht. Auch das restliche (gute) Viertel hat noch bis zum 30.9.2023 Zeit für die Registrierung und Antragstellung.
Mein Rat deshalb nochmals an alle unversorgten Studierenden und Fachschüler: Antrag stellen! Es findet weder eine Vermögens- noch eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Es kommt nur darauf an, dass eine Immatrikulation oder Registrierung am 1.12.2022 vorlag; auch wenn das Studium also beendet ist, kann jetzt noch die EEP beantragt werden.
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