Seit dem 1.3.2023 stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Eine nützliche Informationsquelle, wenn die Hotline funktioniert.
Hintergrund
Ich habe bereits im Blog berichtet: Am 1.3.2023 sind die Gas-/Wärmepreisbremse nach dem EWPG und die Strompreisbreme nach dem StromPBG wirksam geworden. Mit den Preisbremsen sollen Verbraucher, KMU und Industrieunternehmen bei gestiegenen Energiekosten für leitungsgebundenes Gas bzw. Strom entlastet werden.
BMWK schafft Verbrauchertransparenz
Gerade mit dem Start der Preisbremsen sind viele Verbraucher verunsichert, ob die Energieversorger die Entlastungen korrekt weitergeben oder z.B. überhöhte Abschläge gefordert werden. Über die neue Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen kostenfrei über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html bereitgestellt.
Wie geht´s weiter?
Die Hotline soll auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse beraten, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 1.12.22 bis 31.3.23 einzureichende Eigenerklärung soll laut BMWK in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden. Inzwischen befindet sich auch ein Reparaturgesetz zu den Gesetzen für die Energiepreisbremsen in der Ressortabstimmung – wir bleiben dran!
Weitere Informationen:
BT-Drs. 20/5824