Update: Einmalige Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler

Die vom Bundeskabinett eingebrachte Gesetzesvorlage für eine einmalige Energiepreispauschale von 200 € netto für Studenten und Fachschüler (BT-Drs. 20/4536) hat die erste Hürde im Bundestag am 24.11.2022 genommen, am 1.12.2022 soll das Gesetz dort final verabschiedet werden.

Hintergrund

Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 € beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde. Mit der Ausweitung EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (BT-Drs. 20/3938) dämpft der Gesetzgeber ab 1.12.2022 jetzt auch bei einer Bevölkerungsgruppe den Energiekostenanstieg, die mit geringeren Altersbezügen mindestens ebenso wie Arbeitnehmer betroffen ist. Jetzt erweitert der Gesetzgeber den Kreis der EEP-Begünstigten abermals auf Studenten und Fachschüler, modifiziert aber die Zugangsvoraussetzungen (BT-Drs. 20/4536).

Wer profitiert?

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind nach Angaben der Bundesregierung anspruchsberechtigt. Dabei gilt:

  • Die Energiepreispauschale erhalten kann nur, wer am 1.12.2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert sei. Der Gesetzentwurf umfasst hierbei auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind allerdings Gaststudierende, diese können keine EEP erhalten.
  • Anders als die EEP für Arbeitnehmer oder Rentner/Versorgungsempfänger können Studenten bzw. Fachschüler nur „auf Antrag“ erhalten, werden also nicht „automatisch“ begünstigt. Die Beantragung der Einmalzahlung soll über eine digitale Plattform erfolgen, die Bund und Länder erst noch erarbeiten müssen; bis wann dies der Fall sein wird, ist offen.
  • Anders als bei Arbeitnehmern, bei denen die EEP der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt, und anders als bei Rentnern/Versorgungsempfänger, bei denen zwar keine Sozialversicherungspflicht besteht, jedoch der Bezug versteuert werden muss, ist die EEP für Studenten und Fachschüler abgaben- und steuerfrei. Der positive Effekt ist, dass die EEP bei dieser Gruppe also brutto=netto ankommt.

Auszahlung der EEP erst Anfang 2023

Mit Rücksicht auf die zunächst erforderliche digitale Antragsplattform wird sich auch die Auszahlung der EEP aber verzögern und erst Anfang 2023 erfolgen können. Dies ist ein „Wermutstropfen“, denn gerade jetzt bekommen Studenten und Fachschüler die Folgen von Inflation und Energiekostenanstieg besonders zu spüren. Insofern sind die vom Bund für das Gesetz eingeplanten Ausgaben von 680 Mio. € gut angelegtes Geld.

Bereits am 1.12.2022 soll der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung final im Bundestag behandelt werden, danach steht nur noch die Befassung des Bundesrates an. Dann ist auch der Weg frei, damit die FAQ zur EEP ergänzt werden können, die die wichtigsten Umsetzungsfragen beantworten.

Weitere Informationen:


Update: Bundestag beschließt Energiepreispauschale (EEP) für Studenten

Am 1.12.2022 hat der Bundestag mit dem Studierenden-Energiepreis-Pauschalen-Gesetz (EPPSG) den Weg frei gemacht: Studenten und Fachschüler erhalten eine einmalige steuerfreie Zahlung zur Linderung gestiegener Energiekosten. Die Auszahlung erfolgt aber erst Anfang 2023.

Hintergrund

Ich habe zur EEP wiederholt im bBog berichtet, zuletzt auch zur geplanten EEP für Studenten (link). Jetzt ist es fix: Der Bundestag hat das EPPSG am 1.1.2022 mehrheitlich beschlossen. Nachdem der Bundesrat nicht mehr zustimmen muss, kann das Gesetz unmittelbar nach Verkündung im BGBl in Kraft treten. Von dem Gesetz profitieren rund 2,95 Mio. Studierende und rund 450.000 Fachschüler/innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die Pauschale wird nur auf Antrag gewährt und ist steuer- und abgabenfrei.

Digitale Antragsplattform steht aus

Der Antrag kann nur auf einer digitalen Antragsplattform gestellt werden, die von Bund und Ländern erst noch entwickelt werden muss. Der Oppositionsantrag BT Drs. 20/4677 wurde interessanterweise abgelehnt. Dieser sah vor, dass spätestens im Januar 2023  Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die einmalige 200 Euro Energiepreispauschale erhalten sollen. Außerdem verlangte die Union, dass die angekündigte digitale Plattform zur Antragsstellung binnen 14 Tagen fertiggestellt werden solle und der Bund sämtliche Verwaltungskosten übernehmen müsse. Die Ablehnung dieses Antrags könnte als Indiz dafür gedeutet werden, dass sich die Umsetzungsarbeiten an der digitalen Antragsplattform zum Nachteil der Studenten verzögern könnten: Eine Zielgruppe, die Hilfe besonders dringend braucht, muss über Gebühr warten….

Quellen

 

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