Update: Die Homeoffice-Pflicht muss fallen!

Am 30.6.2021 läuft die gesetzlich angeordnete Homeoffice-Pflicht aus (§ 28b Abs.7, 10 IfSG). Ob sie verlängert werden soll, war innerhalb der Regierungskoalition umstritten.

Warum die Homeoffice-Pflicht ab 1.7.2021 zu Recht fällt.

Keine Rechtfertigung für weiteren Homeoffice-Zwang

Kanzleramtsminister Braun hat vor einigen Tagen angekündigt, dass die an die Pandemie-Notbremse gekoppelte Homeoffice-Pflicht am 30.6.2021 enden soll. Die SPD sieht das anders; sie will nach ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahlen im Herbst 2021 sogar einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice für mindestens 24 Tage/Jahr einführen (SPD-Zukunftsprogramm, S. 29). Am 23.6.2021 hat das Bundeskabinett nun den BMAS-Entwurf für eine neue Corona-ArbSchV gebilligt: Zur Kontaktvermeidung sollen Beschäftigte zwar auch weiterhin im Homeoffice arbeiten, doch die strikte Vorgabe von Homeoffice entfällt ab 1.7.2021.

Hintergrund der aktuell noch geltenden Homeoffice-Pflicht war die Reduzierung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz, indem man Beschäftigte separiert, wo immer die Arbeitsplatzbedingungen das zulassen. Diese Absicht war im Frühjahr 2021 bei hohen Inzidenzzahlen nachvollziehbar und legitim. Inzwischen allerdings haben sich die tatsächlichen Verhältnisse Gott sei Dank zum Guten verändert: Am 18.6.2021 ist jeder zweite Deutsche mindestens einmal gegen Corona geimpft, rund 27 Prozent sind vollständig. Die Inzidenzzahlen bewegen sich bundesweit stabil auf durchschnittlich unter 20, am 18.6.2021 gibt es laut RKI bundesweit gerade mal noch fünf Städte bzw. Landkreise mit einem Inzidenz-Warnwert von mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Vor diesem Hintergrund gibt es meines Erachtens keinerlei rechtliche Rechtfertigung für eine Verlängerung der Homeoffice-Pflicht über den 30.6.2021 hinaus. Denn dieser Zwang, der gleichermaßen für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber gilt, greift unverhältnismäßig in Freiheitsrechte von Bürgern und Unternehmen ein. Deshalb muss mit Ablauf der Befristung in § 28b Abs. 7, 10 IfSG auch die Homeoffice-Pflicht fallen.

Um es ebenso klar zu sagen: Zu den positiven Lehren aus der Corona-Pandemie zählt sicher auch die Veränderung unserer Arbeitswelt hin zu mehr mobiler Arbeit, die es ohne den Druck der Pandemie mit diesem Tempo sicher nicht gegeben hätte. Hybride Arbeitsformen, bei denen ein Teil der Arbeit in Präsenz am Arbeitsplatz im Unternehmen, ein anderer Teil mobil in den „eigenen vier Wänden“ verrichtet wird, werden deshalb künftig stärker unser Arbeitsleben prägen. Aber bitte auf freiwilliger Basis, weil Homeoffice sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer nutzbringend sein kann – aber Finger weg von jeder Form des Zwangs! Eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Homeoffice bedarf es deshalb ebenfalls nicht.

 

Ein Kommentar zu “Update: Die Homeoffice-Pflicht muss fallen!

  1. Es ist mir unbegreiflich das es uns kleinen fleißigen Angestellten bei TUM in Garching trotz Corona u. Vollzeitbeschäftigung von 40,25 Stunden Woche und Corona Pandemie verwährt wird an mindestens einem Tag in Heimarbeit tätig zu sein, obwohl dies wunderbar geklappt hat und es auch technisch möglich war.
    Ich hoffe Herr Heil bring diesbzüglich ein Gesetz durch.!!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 1 = 3