Update: Corona-Überbrückungshilfeprogramm des Bundes kommt bei Unternehmen nicht an – eine Halbzeitbilanz

Am 1.7.2020 sollte das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes starten, tatsächlicher Start war aber erst in der zweiten Julihälfte. Wie wird das Programm in Anspruch genommen? Eine Halbzeitbilanz per Mitte August 2020.

Hintergrund

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von bis zu 24,6 Milliarden Euro. Am 12.6.2020 hat die Bundesregierung Eckpunkte des Programms beschlossen, die das BMWi auf seiner Website veröffentlicht hat. Über das Antragsverfahren der Überbrückungshilfe habe ich an anderer Stelle ausführlich berichtet (Jahn, NWB 2020, 2174 ff. / für Abonnenten kostenfrei). Die Antragsfrist sollte ursprünglich am 31.8.2020, die Auszahlungsfrist am 30.11.2020 enden. Inzwischen wurde die Antragsfrist bis 30.9.2020 verlängert. Anträge können ausschließlich über registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte gestellt werden.

Wie sehen die aktuellen Zahlen aus?

Bezogen auf den Antragszeitraum 1.7.2020 bis 30.9.2020 war Mitte August „Antragshalbzeit“. Nach den vom BMWi verlautbarten Zahlen waren am 18.8.2020 bundesweit gerade mal 33.898 Anträge mit einem Antragsvolumen von 645 Mio. € gestellt, das bewilligtes Volumen beträgt (ohne Baden-Württemberg) 193 Mio. €. Nach internen Zahlen der Kammern waren am 19.8.2020 rund 12.112 Anträge auf Überbrückungshilfe bewilligt mit einem Gesamtbewilligungsvolumen von rund 228 Mio. €; die durchschnittliche Höhe der beantragten Förderung  je Antragsteller (ohne Baden-Württemberg) bewegte sich hierbei zwischen 15.300 € (Thüringen) und 22.600 € (Berlin). In Betrugsverdacht eingestuft wurden zu diesem Stichtag rd. 1000 Antragsfälle.

Welchen Aussagewert haben diese Zahlen?

Auch wenn das BMWi in den nächsten Tagen und Wochen noch von stark steigenden Fallzahlen ausgeht, zeigt sich: Die Überbrückungshilfe kommt bei den Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmen bis 249 Mitarbeiter offenbar nicht im gewünschten Umfang an. Die bisherigen Bewilligungsvolumina belegen, dass die Bewilligungsrealität ganz anders aussieht als das maximal mögliche Bewilligungsvolumen von insgesamt bis zu 150.000 € je Antragsteller. Wenn man – zugegeben statistisch etwas gewagt – in der zweiten Hälfte des Antragszeitraums von einer etwa gleich großen Antragszahl mit einem vergleichbar großem Bewilligungsvolumen ausgeht, stünden bei Antragsende Ende September 2020 erst gut 450 Mio. €, vielleicht rund 500 Mio. € Bewilligungsvolumen zu Buche. Das Überbrückungshilfeprogramm des Bundes ist aber mit bis zu 24,6 Mrd. € dotiert. Das bedeutet: Aus heutiger Sicht könnte noch das hundertfache Bewilligungsvolumen ausgeschüttet werden, ohne dass die im Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 veranschlagte Obergrenze der Überbrückungshilfe erreicht wäre.

Bewertung

Woran liegt das, warum kommt die Hilfe nicht an? Gewiss: Es ist eine zeitliche Verzögerung bei Programmstart wegen fehlerhafter Software eingetreten, aber ob diese Verzögerung noch zu einem deutlichen Antrags- und Bewilligungsanstieg führt? Ich bezweifle das.

Erstattet werden im Überbrückungshilfeprogramm fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von insgesamt 150.000 €, sofern im Juni, Juli und August ein Umsatzausfall von wenigstens 40 Prozent zu beklagen war. Voraussetzung ist aber weiter grundsätzlich, dass der Antragsteller im April bzw. Mai 2020 einen Umsatzausfall von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum zu beklagen hatte. Diese Hürden zu überspringen schaffen die meisten Antragsteller nach dem Testat der steuerberatenden Berufe nicht. Sie „fallen durch“, obwohl vielfach vor allem noch im Juni und Juli gravierende Umsatzausfälle eingetreten sind. An den materiellen Antragsvoraussetzungen wird aber das BMWi nach Lage der Dinge auch weiterhin nichts ändern.

Ein weiterer Erklärungsansatz dürfte sein, dass das Antragsverfahren aus Unternehmenssicht zu komplex und „bürokratisch“ ist und deshalb bereits auf eine Antragstellung oder Begutachtung des Steuerberaters verzichtet wird, der schließlich auch bei offensichtlicher Erfolglosigkeit des Antrags bezahlt werden muss. Und sicher scheuen auch viele Antragsteller das Risiko einer möglichen Rückzahlungspflicht oder gar strafrechtlicher Verfolgung: Im Zusammenhang mit dem am 31.5.2020 beendeten Soforthilfe-Programm ist es nach Aussage der Bundesregierung (BT-Drs. 19/21490 auf FDP-Anfrage BT-Drs. 19/20939) zu rund 2.900 Ermittlungsverfahren und rund 4.200 Strafanzeigen gekommen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Überbrückungshilfe keine wirkliche „Hilfe“ zur Linderung von Liquiditätsproblemen sein wird; auch bei der Soforthilfehilfe wurden unter dem Strich nur 14,2 Mrd € ausgeschüttet, obwohl das Programm mit einem bis zu 50 Mrd. € „Wumms“ ausgestattet war.

Quellen


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