Update Corona-Krise: Bund und Länder fördern Solo-Selbständige mit Sofortzuschüssen

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise nehmen inzwischen dramatische Ausmaße an, immer mehr Unternehmen leiden unten akuten Liquiditätsproblemen. Jetzt reagieren Bund und Länder mit dringend erforderlichen Sofortzuschüssen.

Hintergrund

Ich habe bereits berichtet: Die Corona-Krise ist nicht nur für das deutsche Gesundheitssystem, sondern auch für die Wirtschaft ein Stresstest von bislang unbekanntem Ausmaß. Da Lieferketten abreißen, Umsätze wegbrechen, der Kostenapparat aber im Kern unverändert bleibt, geraten auch an sich kerngesunde Unternehmen in akuter Liquiditätsnöte. In dieser Situation haben Bund und Länder richtig reagiert: Mit Stundungserleichterungen bei Steuerzahlungen, mit Ausweitung der Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit und mit finanziellen Schutzschirmen durch Ausweitung der Kredit- und Bürgschaftsprogramme auf Bundes- und Länderebene.

Die letztgenannten Hilfen haben allerdings eine Reihe von Nachteilen: Die Ausführungsvorschriften fehlen zum Teil noch, so dass die Programme nicht anlaufen können. Vor allem aber handelt es sich hier beim um Darlehn, die – zuzüglich Zinsen – zurückgezahlt werden müssen. Das hilft vor allem Selbständigen, Mini-Unternehmen und Kleinbetrieben wenig: Sie brauchen sofort fließende Finanzhilfen und zwar in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse; andernfalls steht die Existenz tausender Unternehmen in Deutschland auf dem Spiel. Das hat auch die Politik erkannt und reagiert jetzt – in unterschiedlicher Ausprägung – mit staatlichen Zuschussprogrammen.

Bundesländer fördern bereits

Etliche Länder haben bereits „Notfallsfonds“ in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen eingerichtet, die sich insbesondere an besonders bedürftige Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer wenden; andere Länder bereiten derartige Hilfsprogramme gerade vor. Die Unterstützungshilfen unterscheiden sich von Land zu Land, sind in der Regel nach Betriebsgrößenklasse gestaffelt und haben Volumen von 3.000 € bis zu 60.000 € im Einzelfall. Eine tagesaktuelle Übersicht zu den Soforthilfe-Programmen der Länder finden Sie hier: https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/

Die Bayerische Staatsregierung hat beispielsweise bereits ein Soforthilfeprogramm („Härtefallfonds Bayern“) eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden. Alle Infos zum Härtefallfonds gibt es hier: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona.

Bei dem Sofortprogramm handelt es sich um eine Einmalhilfe in Höhe des beantragten Betrages. Die Definition der Antragsberechtigten und der Geltungsbereich des Fonds schließt sämtliche Unternehmen ein, die die Voraussetzungen lt. Antrag und Richtlinien (RL) erfüllen. Zu diesen gehören auch Solo-Selbständige, Gastronomen oder Unternehmen, die Minijobber anstellen. Dabei gilt Folgendes:

  • Antragsberechtigte:
    Anträge können von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen und von Angehörigen freier Berufe mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern, entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie mit einer Betriebsstätte in Bayern gestellt werden.
  • Höhe der Soforthilfe:
    Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Nachteil ist aber, dass der Antragsteller bedürftig sein, er also liquide Eingenmittel zunächst vorrangig einsetzen muss.
  • Staffelung der Soforthilfe:
    Die Staffelung der Einmalzahlung beträgt:

    • von Einzelunternehmer und Unternehmen bis fünf Mitarbeiter bis zu 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro,
    • bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro,
    • bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.
  • Beantragung:
    Die Beantragung der Sofortmaßnahme erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung in Bayern, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Auf den Websites der Bezirksregierungen und der Wirtschaftskammern steht das zweiseitige Antragsformular zum Download bereit.

Bund beschließt Notfallfonds für Solo-Selbständige und Miniunternehmer

Inzwischen hat auch der Bund sein bisheriges Spar-Mantra aufgegeben und öffnet die Finanzierungsschleusen des Bundes: Die Bunderegierung will mehrere Milliardenschwere Hilfspakete auf den Weg bringen, die verhindern sollen, dass Selbstständige, Kleinunternehmen und Bürger in finanzielle Not geraten. Der Bund will dabei für diese Gruppe bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen und rechnet dabei mit einer maximalen Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen. Hierfür ist ein Nachtragshaushalt mit einer nachträglichen Nettokreditaufnahme des Bundes von rund 156 Mrd. Euro geplant, die Ausgaben des Bundes steigen dann um 122,8 Mrd. auf 484,8 Mrd. Euro. Dass damit die Regelungen der Schuldenbremse im GG ebenso missachtet werden wie die Konvergenzkriterien auf EU-Ebene, darf jetzt keine Rolle spielen.

Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen nach den Plänen des Bundes infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15 000 Euro erhalten. Dabei soll nach den bisher bekanntgewordenen Plänen Folgendes gelten:

  • Zielgruppe und Förderhöhe:
    Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15 000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.
  • Zielsetzung:
    Der Zuschuss soll insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
  • Voraussetzungen:
    Dem Entwurf zufolge müssen wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise gegeben sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen.
  • Mittelverteilung:
    Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden. Mit dem Programm sollen die Länder Planungssicherheit bekommen – ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes soll es nicht geben. Das würde bedeuten, dass Einzelheiten einer Anrechnung von Länderförderung auf Bundesförderung noch geklärt werden müssten; hoffentlich steckt da nicht wieder der Teufel im Detail!

Wie geht´s weiter

Nach der Behandlung im Kabinett am 23.3.2020 soll das Sofortprogramm des Bundes bereits am 25.3.2020 im Bundestag, zwei Tage später vom Bundesrat beschlossen werden. Diese Eile ist auch dringend nötig, denn die Unternehmen sind jetzt auf umgehende Hilfe angewiesen.

Weitere Informationen:


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