Am 12.1.2021 konnten erstmals reguläre Anträge auf Novemberhilfe bearbeitet werden und Auszahlungen erfolgen. Warum dauern Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Finanzhilfen so lange? Eine Bestandsaufnahme und Ursachenforschung.
Hintergrund
Seit März 2020 unterstützt der Bund (Solo-)Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit umfangreichen Zuschussprogrammen. Dies war zunächst für die Zeit von:
- März bis 31.5.2020 das Sorforthilfeprogramm (Jahn, NWB 18/2020 S.1342)
- 6. bis 31.8.2020 die Überbrückungshilfe I (Jahn, NWB 29/2020 S. 2174)
- 9. bis 31.12.2020 die Überbrückungshilfe II (Jahn, NWB 45/2020 S. 3335)
- 11.2020 bis 31.12.2020 die außerordentlichen Wirtschaftshilfen in Form der sog. Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe (Jahn, NWB 47/2020 S. 3488)
- Seit 1.1.2021 bis 30.6.2021 die Überbrückungshilfe III einschließlich Neustarthilfe für Soloselbständige (Jahn, NWB 52/2020 S. 3908)
Soforthilfeprogramm und Überbrückungshilfeprogramm I sind abgeschlossen, Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Wie ist der Sachstand Mitte Januar 2021?
Überbrückungshilfe II (Zeitraum 1.9. bis 31.12.2020):
Antragsstart war offiziell am 21.10.2020. Anträge (entweder über einen Dritten oder bis zu 5.000 Euro bei Soloselbständigen auch durch Direktantrag) können noch bis 31.1.2021 gestellt werden, auch rückwirkend für den Zeitraum ab 1.9.2020. Auf Antrag sind Abschlagszahlungen bis 50.000 Euro möglich. Bis 7.1.2021 wurden 105.286 Anträge bundesweit mit einem Volumen von 1,8 Mrd. Euro gestellt, 1,26 Mrd. Euro an Auszahlungen bewilligt, durchschnittlich rund 17.700 Euro pro Antragsteller.
Novemberhilfe (Zeitraum 2.11. bis 30.11.2020):
Kann offiziell seit 25.11.2020 und – ebenso wie alle anderen Hilfen – über das Antragsportal des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) noch bis 31.1.2021 (auch rückwirkend) beantragt werden. Der Bearbeitungs- und Auszahlungsstart ist am 12.1.2021 erfolgt. Vorher konnten Abschlagszahlungen aus der Bundeskasse beantragt werden. Bislang sind bundesweit 286.515 Anträge mit einem Fördervolumen von rd. 4,5 Mrd. Euro eingegangen, davon 75.135 Direktanträge von Soloselbständigen mit einer durchschnittlichen Antragssumme von 2.294 Euro und 211.380 Anträge über Dritte mit einer durchschnittlichen Antragssumme von 20.473 Euro. Ausgezahlt wurden bislang aber lediglich 1,34 Mrd. Euro.
Dezemberhilfe (Zeitraum 1.12. bis 31.12.2020):
Antragsstart war der 23.12.2020, Anträge können noch bis 31.3.2021 gestellt werden. Bislang sind 122.745 Anträge mit einer Fördersumme von 1,73 Mrd. Euro eingegangen, davon 47.961 Direktanträge und 74.784 Anträge über Dritte. Abschlagszahlungen erfolgen aus der Bundeskasse seit 5.1.2021, bisher wurden erst 642,5 Mio. Euro ausgezahlt.
Überbrückungshilfe III (Zeitraum 1.1. bis 30.6.2021):
Anträge können noch nicht gestellt werden, Abschlagszahlungen sollen auf Antrag nach dem MPK-Beschluss vom 5.1.2021 (Ziff.11) noch im Januar 2021 erfolgen, die Antragsbearbeitung und Auszahlung bis Ende des ersten Quartals 2021. Ebenfalls noch keine Anträge sind derzeit möglich für die Novemberhilfe Plus und die Dezemberhilfe Plus.
Welche Mängel und Problemursachen sind zu konstatieren?
Die Antragszahlen und beantragten Fördersummen beweisen: Ja, die deutsche Wirtschaft ist nach den politisch beschlossenen Lockdown und den damit verbundenen Schließungsmaßnahmen wegen des Umsatzausfalls dringend auf staatliche Finanzierungshilfen angewiesen, sonst droht in vielen Fällen die Insolvenz mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Und richtig: Die Bewilligungs- und Auszahlungszahlen zeigen: die Mittel kommen entweder gar nicht, verspätet, jedenfalls nicht in der beantragten Höhe bei den Betroffenen an. Entspricht das dem politischen Versprechen nach „schneller“ und „unbürokratischer Hilfe“ des Bundes? Eher nicht. Aber warum ist das so?
Gravierende Digitalisierungsmängel in der Bundesverwaltung:
Seit Beginn der Corona-Bundesförderprogramme kommt der Bund nicht mit der Programmierung der IT zur Bearbeitung und Auszahlung der Zuschussmittel hinterher. Im Echtbetreib zeigen sich fortlaufend Systemfehler, die ständige Nacharbeit an den IT-Programmen erfordern; es liegt also nicht etwa an der „Trägheit“ der gut vorbereiteten Bearbeitungsstellen auf Länderebene, sondern am IT-Dienstleister, den das BMWi beauftragt hat. Dieser hat massive Probleme, die wiederholten Programmänderungen (Antragsberechtigungen; Gegenstand der Förderung; Antragsverfahren, Nachweispflichten) mit dem erforderlichen Tempo umzusetzen. Nicht besser sieht es bei BMF aus , das die ELSTER-Zertifizierung für Direktanträge von Soloselbständigen zu verantworten hat. Auch hier zeigen sich gravierende Systemfehler, die zur Verärgerung führen, weil sie auch nach Monaten nicht behoben sind und die System-Telefonhotline nicht erreichbar ist.
Inhaltliche Programmänderungen:
Das BMWi hat auf seinen Websites bei den Förderprogrammen immer wieder des materiellen Zugangs.- und Bewilligungsvoraussetzungen geändert. Das erschwert die Antragstellung, führt zu unterschiedlichen Förderbedingungen je nach Antragszeitpunkt und schafft Verunsicherung nicht nur bei Antragstellern, sondern auch bei den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, die sich dem Haftungsrisiko wegen Falschberatung aussetzen.
Anrechnung, aber keine Kombinierbarkeit im EU-Beihilfenrecht:
Ein weiteres grundlegendes Problem liegt darin, dass die seit März 2020 anwendbaren verschieden Förderprogramme bei einer Förderung zwar aufeinander angerechnet, jedoch nicht ohne weiteres kombinierbar sind. Das gilt etwa für die Inanspruchnahme von KfW-Krediten, aber auch für Zuschussprogramme untereinander. Denn es sind jeweils die Obergrenzen des EU-Beihilfenrechts zu beachten, hier fehlt es an kommunikativer Transparenz. Erst am 7.1.2021 hat das BMWi auf seiner Website FAQ zum Beihilfenrecht veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Konsequenz des Beihilferechts kann sein, dass bei der Schlussabrechnung wegen Überschreitung der Beihilfen-Obergrenzen Fördermittel ganz oder teilweise zurückzuzahlen sind: Das ist für die Unternehmen dann keine Hilfe, sondern verschärft in vielen Fällen die Liquiditätssituation.
Wie geht’s weiter?
Die bereist laufenden Programme sind nicht mehr veränderbar, die Folgen müssen jetzt alle „ertragen“. Ausstehend ist aber noch die Überbrückungshilfe III. Dort ist dringend erforderlich, dass der Bund aus den Fehlern der Vergangenheit lernt und nachbessert wo es geht. Und für die fernere Zukunft nach Corona gilt: Nachdem sich pandemische Ereignisse wie die Corona-Krise jederzeit wiederholen können, sollten Bund und Länder auf Basis der Erfahrungen einen Masterplan für die Zukunft aufstellen, um besser gewappnet zu sein. Dazu zählt ein grundlegend neues Verständnis der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Informationen
- Dashboard BMWi/BMF v. 12.1.2021
- Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
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