Update: Bundesregierung bringt IV. Bürokratieentlastungsgesetz im Bundestag ein

Die Bundesregierung hat nach der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung des Kabinetts am 17.5.2024 den förmlichen Gesetzentwurf für das BEG IV ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ob das Gesetz nun schnell beschlossen wird, steht aber weiter in den Sternen.

Hintergrund

Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Das Entlastungsvolumen des BEG IV soll nach dem Stand des Regierungsentwurfs vom 13.3.2024 im Rahmen des Pakets rund 944 Mio. Euro pro Jahr betragen. Es ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen.

Wie ist der aktuelle Sachstand?

Nach der Stellungnahme des Bundesrates im sog. ersten Durchgang (BR-Drs.124/24 (B) vom 26.4.2024) hat das Bundeskabinett den BEG IV Gesetzentwurf am 8.5.2024 im Kabinett beschlossen und im Bundestag am 17.5.2024 eingebracht (BT-Drs. 20/11306).

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (BR-Drs.124/24 v. 26.4.2024) den Gesetzentwurf zwar grundsätzlich; der Entwurf gehe aber nicht weit genug und werde den Entlastungsbedarfen der Wirtschaft nicht vollumfänglich gerecht. Der Bundesrat hat deshalb in seinem 35-Punkte-Papier etliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf unterbreitet, etwa um weitere Schriftformerfordernisse abzubauen. Noch weitergehende Entlastungsvorschläge hat der Bundesrat ebenfalls am 26.4.2024 mit einer Entschließung „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ (BR-Drs.10/24) unterbreitet und fordert von der Bundesregierung gesetzgeberisches Tätigwerden.

Nach ihrer Gegenäußerung zur BR-Stellungnahme will die Bundesregierung (BT-Drs. 20/11306, S. 174 ff., Anlage 4) einige Vorschläge übernehmen, andere prüfen; im Übrigen sieht die Bundesregierung aber überwiegend keinen weiteren Handlungsbedarf. Da droht Streit.

Wie geht’s weiter?

Der BEG-IV-Gesetzentwurf wird jetzt nach der ersten Lesung im Bundestag in den Ausschüssen weiter beraten, dort sind Änderungen des Entwurfs wahrscheinlich. Mit Spannung darf dann aber das weitere Verhalten des Bundesrates abgewartet werden: Nachdem das Gesetz zustimmungspflichtig ist, kann es ohne die Zustimmung der Länder nicht in Kraft treten. Selbst wenn das Gesetz also den Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit Regierungsmehrheit passiert, ist es gut möglich, dass sich im Falle verweigerter Bundesratszustimmung ein Vermittlungsverfahren anschließt, wie wir das zuletzt häufiger erleben mussten.

Für Bürger, Verwaltung, vor allem aber die Wirtschaft wäre das allerdings (abermals) ein schlechtes Signal, wenn Politik sich wieder selbst im Wege steht und dringend nötige Reformen zeitlich verzögert.

Weitere Informationen:

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 60 = 61