Update: Bundesrat stimmt neuem Corona-Maßnahmenkatalog zu

Der Bundesrat hat am 19.11.2021 einstimmig Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag erst gestern verabschiedet hatte. Ein guter Tag für den föderalen Bundesstaat in einer nationalen Krisensituation.

Hintergrund

Am 18.11.2021 hat der Bundestag mehrheitlich eine Änderung des IfSG und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen (BT-Drs. 20/15, 20/78 und 20/89). Danach endet die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021 (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG), sie wird also bundesrechtlich nicht verlängert. Beschlossen wurde die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in § 28a IfSG bis 19.3.2022. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen wie zum Beispiel die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte oder Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen. Am Arbeitsplatz werden verbindlich 3G-Regeln eingeführt, ferner wird die Homeoffice-Pflicht reaktiviert. Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15.12.2021 bestehen bleiben können.

Bundesratszustimmung war kein Selbstläufer

Bereits in der Schlussdebatte im Bundestag warf die Unionsopposition der sich abzeichnenden neuen Ampelkoalition Planlosigkeit bei der Pandemiebekämpfung vor, insbesondere die Aufgabe der bundesweiten Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sei angesichts beängstigender Infektionszahlen und drohender Überlastung des Krankenhaussystems das falsche Signal. Änderungsanträge der Union (BT-Drs. 20/90) wurden von der Ampel-Mehrheit im Bundestag abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund war längst nicht sicher, dass das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat die erforderliche Zustimmung erhält, zumal das politische Unionslager im Bundesrat eine rechnerische Stimmenmehrheit besitzt. Hätte der Bundesrat das Änderungsgesetzt abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, wäre das politische und infektionsschutzrechtliche Desaster komplett gewesen.

Föderalismus hat Bewährungsprobe bestanden

Dass trotz aller unterschiedlichen Bewertung der Situation durch (künftige) Ampelkoalition und (künftige) Unionsopposition der Bundesrat dem Artikelgesetz am 19.11.2021 einstimmig zugestimmt hat, ist schon bemerkenswert. Damit ist der Weg frei für die schnelle Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt, das Gesetz kann also plangemäß in der kommenden Woche in Kraft treten.

Das ist ein gutes Zeichen für die gemeinsame Übernahme staatspolitischer Verantwortung in einem föderalen Bundesstaat. Eine epochale Krise wie die Corona-Pandemie, die das ganze Land in eine Schockzustand versetzt, hätte keine Blockade des Gesetzes im Bundesrat durch die Opposition geduldet. Hilfreich war für die Zustimmung sicher auch der noch von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten/-innen der Länder gestern einstimmig gefasste MPK-Beschluss zum weiteren Vorgehen in der Pandemiebekämpfung. Dieser sieht nämlich unter Ziff.19 ausdrücklich für Bund und Länder vor, „dass bei ihrer Besprechung am 9.12.2021 die Wirkung der auf der Grundlage des IfSG ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.“ Wenn die alte Regelung mit Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder flächendeckenden Ladenschließungen nach SPD-Ansicht „verfassungsrechtlich und epidemiologisch fragwürdig“ gewesen sei, müssen SPD und die Ampel-Partner die politische Verantwortung tragen, sollte sich das neue Regelwerk bis Mitte Dezember als „Flop“ erweisen.

Quellen

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