Erst vor kurzem hat das BMWi zur Umsetzung der von Bundesminister Altmaier angekündigten Mittelstandsstrategie einen Referentenentwurf für ein BEG III vorgelegt. Am 18.9.2019 hat sich nun auf den entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt. Das kann jedoch nur der Anfang für einen nachhaltig spürbaren Bürokratieabbau sein, weitere Schritte müssen folgen.
Hintergrund
Überbordende Bürokratie hemmt Innovationen und schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig – sagen rund rund zwei Drittel der deutschen Unternehmen. Deshalb hat der Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit mit dem BEG I (BGBl 2015 I S. 1400) und dem BEG II (BGBl 2017 I S. 2143 ) begonnen, den gesetzlichen Bürokratiedschungel zu lichten. Allerdings war das in vielen Bereichen nur halbherzig – aus fiskalischen Gründen. Den Verabredungen im Koalitionsvertrag von 2018 entsprechend „liefert“ die Bundesregierung jetzt mit dem BEG III aber immerhin: Das Entlastungspaket soll die Wirtschaft, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um rd. 1,1 Mrd. Euro entlasten.
Was ist im BEG III geplant?
Das von der Bundesregierung gebilligte BEG III enthält die folgenden Schwerpunkte:
- Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.
- Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Für Unternehmen soll die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten DV-Programme in Betrieb zu halten. Diese können künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
- Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Bislang müssen Hotels und Pensionen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen und unterschrieben lassen. Künftig soll das auch digital möglich sein – zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.
- Zudem soll das BEG III zur Reduzierung der Statistikpflichten beitragen. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren. Dadurch sind weitere Entlastungen der Wirtschaft um etwa 216 Millionen Euro pro Jahr möglich.
Bewertung
Was Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung nicht nutzt, sondern belastet, kann weg. Weniger Papier- und Aktenberge und mehr Digitalisierung von Verwaltungsdiensten und Statistikpflichten sind deshalb unbedingt zu begrüßen. Bedauerlich ist allerdings, dass – fiskalischen Gründen und dem Kolaitionsfrieden geschuldet – die Bundesregierung nicht mehr Mut beim Bürokratieabbau beweist. Noch im Eckpunktepapier des BMWi für ein BEG III vom Mai 2019 waren – wie ich berichtet hatte – noch Erleichterungen beim Mindestlohn hinsichtlich der Arbeitszeitdokumentation oder auch Flexibilisierungen im Arbeitsrecht vorgesehen. Daraus wird jetzt im BEG III nichts – leider!
Weitere Informationen:
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