Freistaat Sachsen schaut in die Röhre
Der Bilanzskandal um den Konzern der Hess AG im Schwarzwald wird derzeit gerichtlich aufgearbeitet. Der Schwarzwälder Bote berichtet am 9. Februar 2019 von einem Gerichtsurteil, in dem es um mutmaßlichen Subventionsbetrug ging. Ein Fall wie aus dem Lehrbuch.
Bilanzmanipulationen: Zuschüsse abgreifen – kein neues Phänomen
Einer der Gründe für Bilanzmanipulationen ist das Abgreifen von Zuschüssen und Fördermitteln. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit bei einigen Unternehmen entweder Bilanzen gefälscht oder verschleiert. An dieser Stelle eine kurze Begriffsabgrenzung: Bei Bilanzmanipulationen kann zwischen Bilanzfälschung und Bilanzverschleierung unterschieden werden.
Bilanzfälschung wiederum bedeutet das bewusste Verstoßen gegen geltende gesetzliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Bei einer Bilanzverschleierung hingegen werden Tatsachen so intransparent dargestellt, dass einzelne Sachverhalte nicht mehr nachvollzogen werden können – und auch dabei wird gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Im Gegensatz zur Bilanzverschleierung wird bei der Bilanzfälschung jedoch die Höhe des Vermögens, der Schulden und des Gewinns zu hoch oder zu niedrig ausgewiesen.
Zum Abgreifen von Subventionen versuchen Unternehmen daher dann unerlaubte Verschleierungen der Tatsachen, um unberechtigt Zuschüsse zu erhalten.
Fall Hess AG
Im Fall der Hess AG wies das Landgericht Dresden die Klage des Freistaats Sachsen allerdings zurück. Dieser wollte gewährte Fördermittel wiedersehen und warf der Hess AG Subventionsbetrug vor. Der Konzern verschleierte die tatsächlichen Verhältnisse durch die Gründung einer neuen Gesellschaft. Diese neue Gesellschaft erfüllte zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzung des KMU-Status für klein- und mittelständische Unternehmen.
Durch den aufgedeckten Bilanzskandal bei der Hess AG geriet auch diese neu gegründete Gesellschaft in einen Abwärtsstrudel und meldete Insolvenz an. Im Bericht des Schwarzwälder Boten wird beschrieben, wieso der Freistaat Sachsen trotzdem in die Röhre schaut und die gezahlten Subventionen nicht zurückfordern kann. Ein baden-württembergisches Unternehmen greift Subventionen aus Sachsen ab. Dabei hätte der Geldbetrag sicherlich sinnvoller eingesetzt werden können. Das wirft kein gutes Licht auf die Nutznießer.
Ärgerlich an diesem Fall ist auch, dass dies künftig zu noch höheren Hürden und Anforderungen auf Seiten der Subventionszahler führen wird. Durch ein noch umfangreicheres Regelwerk hoffen diese, Subventionsbetrug verhindern zu können. Dies trifft – wie so oft – nicht die Verursacher, sondern ehrliche Unternehmen. Schade. Ehrlich währt also wohl leider doch nicht am längsten.
Lesen Sie dazu auch:
Update-Bilanzskandale: Fortsetzung im Hess-Krimi folgt 2019
(NWB Experten-Blog v. 29.11.2018)
Causa Hess: Der Freistaat will seine Fördermittel zurück
(www.schwarzwaelder-bote.de, zuletzt abgerufen am 19.02.2019)