Update: BEG IV im Rechtsausschuss des Bundestages

Ein unterschiedliches Echo fand der Entwurf des BEG IV am 5.6.2024 im Rechtsausschuss. Änderungen im weiteren Verfahren zeichnen sich ab.

Hintergrund

Ich hatte im Blog bereits über den Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) berichtet, ein zentrales Projekt des im Koalitionsvertrag der Ampelregierung angekündigten Bürokratieabbaus. Mit dem BEG IV will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Der Entwurf des BEG IV (BT-Drs 20/11306) wird auf der untergesetzlichen Ebene begleitet von der Bürokratieentlastungs(BEG)- Verordnung, die sich aktuell ebenfalls in der parlamentarischen Beratung befindet.

Sachverständige fordern mehrheitlich weitergehende Entlastung

Der Rechtsausschuss hat am 5.6.2024 zum BEG IV zwei Anhörungen durchgeführt: eine, die sich mit dem Bürokratieabbau für die Wirtschaft befasst, eine weitere zu den Bürokratieabbauplänen für die Bürger/innen. Vertreter von Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüßen zwar die von der Ampelregierung vorgeschlagenen Maßnahmen, haben aber auch weitere Anstrengungen beim Abbau von Bürokratie gefordert. Zudem haben die Experten weitere konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie reduziert werden könnte, auch durch Verzicht auf „drohende“ Bürokratie angedachter Regulierungsmaßnahmen.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat z.B. vorgeschlagen, die Regulierungsqualität verstärkt in den Blick zu nehmen; ein „Verfallsdatum für Bundesgesetze“ und eine verpflichtende Evaluation von Gesetzen auf Praxistauglichkeit ist zu Recht schon mehrfach vorgeschlagen worden. Wichtig ist aus NKR-Sicht auch die Leistungsfähigkeit und Digitalisierung der Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz und die Registermodernisierung müssten mit Priorität angegangene werden. Dem ist zuzustimmen mit dem Hinweis, dass das umstrittene OZG-Änderungsgesetz – ich habe darüber im Blog berichtet – nun zügig im Vermittlungsausschuss geeint und parallel mit dem BEG IV verabschiedet werden sollte.

Wie geht’s weiter?

Auch beim BEG IV scheint sich das sog. „Struck‘sche Gesetz“ zu bewahrheiten: kein Gesetz verlässt den Bundestag so wie es vorher eingebracht wurde. Auf Basis einer Bewertung der Anregungen der Sachverständigen auf Umsetzbarkeit, insbesondere Finanzierbarkeit wird der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung beschließen, die im Nachgang Grundlage der abschließenden Beschlussfassung im Bundestag im Rahmen der zweiten und dritten Lesung sein wird.

Zwischenfazit: Bürokratieabbau ist mühselig, das zeigt auch der Umgang mit dem BEG IV. Das vom BMJ genutzte Verfahren der Verbändeanhörung und des Monitorings der Umsetzung der Vorschläge ist zwar begrüßen, leider aber sind (bislang) eine Vielzahl effektiver Vorschläge unberücksichtigt geblieben.

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