Update Aufstiegs-BAföG: Bundesregierung und Bundesrat in Finanzierungsfragen uneins

Am 17.10.2024 hat der Bundestag in erster Lesung das 5. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates am Gesetz, das am 1.1.2025 in Kraft treten soll, hat die Bundesregierung bislang aber sämtlich abgelehnt. Droht dem Gesetz im Bundesrat die Zustimmungsverweigerung?

Hintergrund

Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Anspruchsberechtigt sind altersunabhängig alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Das Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder.

Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Anspruchsberechtigt sind altersunabhängig alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. Über die vom Bundeskabinett am 24.7.2024 beschlossenen Änderungsvorschläge habe ich im August im Blog berichtet (Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildung ab Januar 2025).

Bundesregierung lehnt Änderungsvorschläge des Bundesrates ab

Der Bundesrat, der sich in erster Runde am 27.9.2024 mit dem Gesetzentwurf befasst hat, begrüßt zwar im Grundsatz die Gesetzesinitiative, fordert aber zwei zentrale Änderungen:

  • Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Teilzeitfortbildungen: Bislang wird der Lebensunterhalt nur bei Vollzeitfortbildungen gefördert. Jetzt fordert der Bundesrat zu prüfen, ob Arbeitnehmer, die auf Grund persönlicher Umstände gezwungen sind, eine Teilzeitausbildung in Anspruch zu nehmen, ohne über anderweitige Unterstützungsinstrumente bei der Bestreitung des Lebensunterhalts zu verfügen, entweder in § 10 Abs.2 AFBG (Unterhaltsbeitrag) ohne finanzielle Schlechterstellung bei der Anrechnung des erhaltenen Lohns berücksichtigt oder alternativ in § 12 AFBG (Zuschuss zum Maßnahmenbeitrag) gegenüber den Vollzeitmaßnahmen bessergestellt werden können (z.B. durch einen Vollzuschuss anstelle von aktuell nur 50 Prozent). Sofern beide Instrumente nicht in Frage kommen, sei auch die Möglichkeit der Zahlung eines Pauschalbetrags in Betracht zu ziehen.
  • Anpassung der Finanzierungsquote des Bundes: Seit dem 1.1.2015 übernimmt der Bund die Finanzierung der finanziellen Leistungen nach dem BAföG vollständig. Eine Anpassung der Finanzierungsquote der Förderung der Aufstiegsfortbildung an die Situation beim BAföG ist jedoch bisher unterblieben. Wegen des sachlichen Zusammenhangs zum BAföG sollte daher eine Anpassung der Quote hin zu einer vollständigen Übernahme der Finanzierung des AFBG durch den Bund erfolgen.

Beide Vorschläge hat die Bundesregierung mangels Finanzierbarkeit abgelehnt. Den Förderungsumfang und die Erleichterungen bei Teilzeitfortbildungen hält die Bundesregierung für ausreichend, für eine weitere Entlastung der Länder sieht die Bundesregierung keine finanziellen Spielräume.

Wie geht’s weiter?

Es wird nun spannend, die weitere Entwicklung des AFBGÄndG in Bundestag und Bundesrat zu beobachten. Der Zeitrahmen ist knapp, nachdem das Gesetz ja schon am 1.1.2025 in Kraft treten soll. Das Gesetz bedarf zwar der Zustimmung des Bundesrates. Ob aber dessen Wünsche angesichts der Wirtschaftsentwicklung, der Entwicklung der Steuereinnahmen nach der jüngsten Steuerschätzung und den Finanzierungslücken im Bundeshaushalt 2025 finanzierbar sind, erscheint fraglich. Angesichts der Haushaltslage wäre es Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen schon ein Gewinn, wenn das Gesetz in der Regierungsversion käme und nicht den Haushaltszwängen 2025 zum Opfer fällt.

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