Der Rat der Europäischen Union (Rat) hat am 9.2.2024 die Abstimmung über die EU-Lieferketten-Richtlinie verschoben
Hintergrund
Die EU-Kommission hatte am 23.2.2022 den Entwurf einer RL zur nachhaltigen Unternehmensführung, den Entwurf einer Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die neben Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten definiert. Betroffene Unternehmen müssen danach entlang der gesamten Wertschöpfungskette Risiken ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten; dies gilt auch für vorgelagerte Ketten (z.B. Rohstoffabbau) wie nachgelagerte Ketten (Entsorgung).
Am 14.12.2023 hatten sich die Verhandlungsführer von EU-Rat und EU-Parlament über die CSDDD (sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) geeinigt, deren Inhalt die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG, v. 16.7.2021, BGBl 2021 I S. 2159) noch verschärfen würde.
FDP blockiert weiterhin deutsche Zustimmung
Innerhalb der Bundesregierung hat die FDP zuletzt ihre Bedenken gegen die europäische CSDDD bekräftigt: gegen den erklärten Willen der anderen beiden Koalitionspartner. Deshalb war Deutschland gehindert, bei der finalen Abstimmung im EU-Rat am 9.2.2024 zuzustimmen; die Abstimmung wurde verschoben.
Wie ist das zu bewerten?
Zugegeben: wenn mehr als zwei Jahre über eine EU-Lieferketten-RL verhandelt wird, scheint die „auf dem letzten Meter“ verweigerte deutsche Zustimmung die Verlässlichkeit Deutschlands als EU-Partner zu beschädigen. Und richtig ist auch, dass zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich ist, um europaweit gleiche Standards für die Beachtung von Menschenrechten, Arbeitsschutz und Umweltschutzstandards in Lieferketten zu schaffen. Richtig ist aber auch, dass Deutschland mit seinem LKSG einen Standard setzt, der in anderen europäischen Ländern nicht gilt. Zusätzliche, noch schärfere Belastungen , die die CSDDD mit sich brächte, kann die deutsche Wirtschaft deshalb aktuell nicht brauchen – eher das Gegenteil.
Deshalb muss Ziel weiterer Verhandlungen auf EU-Ebene sein, dass die Anforderungen nicht ver-, sondern entschärft werden. Dann wäre auch der Weg für eine (deutsche) Zustimmung im EU-Rat frei, der dem Vernehmen nach am 14.2.2024 erneut tagen (und beschließen?) soll.