Update 49 Euro-Deutschlandticket: Scheitert die Einführung am Finanzierungsstreit?

Am 1.5.2023 soll endlich das lange umstrittene 49 Euro-Deutschlandticket im ÖPNV starten. Der Bundesrat hat jetzt im Gesetzgebungsverfahren Forderungen erhoben, die die Bundesregierung ablehnt. Scheitert das Deutschlandticket am Ende an der Finanzierungsfrage?

Hintergrund

Ich habe gerade erst berichtet: Als Reaktion auf Inflation und Energiepreise hat der Bund von Juni bis August 2022 das sog. 9 Euro-Ticket im Personennahverkehr eingeführt. Bund und Länder haben als Nachfolger im November bzw. Dezember 2022 die Einführung eines digitalen Deutschlandtickets für den öffentlichen Personennahverkehr zu einem Preis von 49 Euro/Monat per Abo und monatlich kündbar beschlossen. Starttermin soll – vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Kommission – der 01.5.2023 sein. Arbeitgeber und Finanzverwaltung bereiten sich jetzt schon auf die lohnsteuerlichen Folgen vor, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Zuschüsse für das 49 Euro-Ticket zahlen.

Streit zwischen Bundesrat und Bundesregierung eskaliert

Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 20/5548) wurde erstmals am 9.2.2023 im Bundestag behandelt, die abschließenden Beratungen sind für den 16.3.2023 geplant. Doch inzwischen droht massiver Ärger:Der Bundesrat erwartet, dass der Bund in das Gesetz zur Einführung des sog. Deutschlandtickets eine Regelung zur dauerhaften hälftigen Mitfinanzierung des Bundes über das Jahr 2025 hinaus aufnimmt oder die Einführung des Deutschlandtickets analog zum Geltungszeitraum der Kostenbeteiligung des Bundes auf die Jahre 2023 bis 2025 begrenzt. Dies ergibt sich aus der aktuellen Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 20/5799), die die Bundesregierung einschließlich ihrer Gegenäußerung als Unterrichtung (20/5912) vorgelegt hat. Die Einführung des Deutschlandtickets sei eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die finanzielle Beteiligung des Bundes im Gesetzentwurf jedoch nur bis 2025 vorgesehen.

Die Bundesregierung weist die Forderung des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung zurück. Die Befristung der Bereitstellung der Mittel des Bundes bis 2025 solle in erster Linie sicherstellen, dass die für eine dauerhafte Finanzierung erforderlichen organisatorischen und technischen Grundlagen geschaffen werden. Die Finanzierung ab 2026 auf der Grundlage eines dauerhaften Ausgleichsmechanismus müsse durch ein erneutes Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2025 geregelt werden – Ausgang ungewiss.

Wie geht’s jetzt weiter?

Mit Spannung müssen wir jetzt abwarten, ob sich Bund und Länder bis zur abschließenden Behandlung im Bundestag am 16.3.2023 noch über die Finanzierungsfragen einigen. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, wurde das Gesetz nicht nur als Fraktionsentwurf, sondern inhaltsgleich auch als Entwurf der Bundesregierung eingebracht.

Jetzt verweist der Bund darauf, dass der ÖPNV Länderangelegenheit ist, die Länder verweisen auf die Finanzierungsverantwortung des Bundes, weil sie nicht am Ende auf den Mehrkosten sitzen bleiben wollen, sollten die veranschlagten Kosten von 1,5 Mrd./Jahr für 2023 bis 2025 nicht reichen. Ohne Moos nix los, könnte man zusammenfassen. Erst recht ist die Finanzierungsfrage ab 2026 offen, denn im Herbst 2025 stehen wieder Bundestagswahlen an – Ergebnis ebenfalls offen. Es könnte also gut sein, dass das zustimmungspflichtige Gesetz am Ende im Vermittlungsausschuss (Art. 76 GG) landet, sollte der Bundesrat seine Zustimmung verweigern.

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