Im Spätherbst dieses Jahres hat die EU-Kommission Gesetzesentwürfe vorgelegt, die das Ziel haben, die Unternehmensbesteuerung in Europa zu harmonisieren und so Steuervermeidung durch Ergebnisverlagerung vorbeugen sollen.
Zentraler Punkt dieses europäischen Gesetzesvorhabens ist eine einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer. Wohlgemerkt geht es dabei nur um die Bemessungsgrundlage, also die Regeln, wie denn der zu besteuernde Gewinn bzw. in Deutschland das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln sind. Zukünftig soll es hier eine EU-übergreifende Regelung geben. Die Körperschaftsteuersätze sollen hingegen nicht vereinheitlicht werden und weiterhin Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten sein, was einem gewissen Steuertourismus also weiterhin nutzen wird. Gelten soll die gemeinsame Bemessungsgrundlage (zunächst zumindest) auch nur für multinationale Konzerne. Die kleine Kapitalgesellschaft wird daher nicht verpflichtend die europäische Bemessungsgrundlage nutzen müssen.
Weitere Vorhaben in den Gesetzesentwürfen sind unter anderem die einfachere Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsangelegenheiten, damit aufgrund der aktuell an einigen Stellen herrschenden Rechtsunsicherheit Unternehmen nicht einfach eine Doppelbesteuerung akzeptieren.
Da zur Annahme des Gesetzesvorhabens jedoch alle Mitgliedstaaten zustimmen müssen, wird sicherlich noch an der einen oder anderen Stelle über die Thematiken diskutiert werden.