Als Neuunternehmer kennt man das: ohne Steuernummern geht wenig im Betriebsleben. Schon bei den Ausgangsrechnungen bekommt man ein Problem, wenn dort Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Umgekehrt funktioniert der grenzüberschreitende Einkauf ohne USt-ID selten. Doch während viele Anmeldungen wie beim Gewerbeamt oder der Berufsgenossenschaft meist sofort klappen, dauert es bei der Finanzverwaltung gern länger. Ein Erfahrungsbericht zur Beschleunigung:
Zunächst einmal empfiehlt es sich, möglichst früh an die Steuernummer zu denken. Generell sollte man sich daher möglichst zeitig an das Finanzamt wenden. Das ist allerdings nicht in jedem Fall möglich. Liegt beispielweise eine Gründung mit Fördermitteln vor, ist es dem Gründer teilweise untersagt, vor Genehmigung irgendwelche unternehmerischen Handlungen vorzunehmen.
Dann ist es in der Regel sinnvoll, persönlich zum Finanzamt seines Vertrauens zu gehen, um die Steuernummer zu beantragen. Ein ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nebst allen erforderlichen Anlagen – wie beispielsweise der Gewerbeanmeldung – ist dann Grundvoraussetzung. Hinweis: Bei den Kennzahlen zum Unternehmenserfolg ist eine nüchterne Einschätzung immer ratsam. Allzu optimistische Darstellungen führen hier nur zu unnötig hohen Vorauszahlungsbescheiden aus der Verwaltung.
Wichtig: die Bearbeiter aus der Neuaufnahme sind die entscheidende Engstelle im Anmeldungsprozess. Man sollte die Damen und Herren daher nicht verärgern. Denn der Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt nur in recht großen Intervallen. Fühlt man sich als Bearbeiter gegängelt, lässt man den Antrag nur kurz liegen und schon dauert die Erteilung der USt-ID eine ganze Woche länger. Die Abfrage der erteilen Steuernummer im Finanzamt klappt dann meist telefonisch.
Das gilt auch bei der USt-ID. Empfehlenswert ist der Antrag über den Fragebogen beim Finanzamt. Der Behörde obliegt dann der Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt. Liegen die Termine gerade ungünstig, hat man mitunter dadurch Erfolg, dass man sich vom Finanzamt eine Bestätigung des Umsatzsteuer-Signals faxen lässt und an das BZSt weiterleitet. Die letzte Hürde ist dann die telefonische Abfrage der USt-ID. Wie so oft bei Callcentern, gestaltet sich der „Kundenservice“ an dieser Stelle gelegentlich schwierig. Eine Ausweichlösung ist dann, sich direkt an die Mitarbeiter in den Referaten zu wenden. Man mag teilweise kaum glauben, welch großen Sprung an Hilfsbereitschaft man dabei erfahren kann.
Ausdrücklich abzuraten ist schließlich von der Verwendung gefälschter oder „vorläufiger“ Nummern. Die Rechtsprechung hat es bislang unterlassen, Schadensersatzansprüche des Geschäftspartners auszuschließen, wenn dieser Probleme mit der Umsatzsteuer/Vorsteuer bekommt. Im Zweifel sollte man daher lieber noch etwas warten, bis man die richtige Nummer parat hat.