Der am 9.4.2025 veröffentlichte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD stellt mögliche steuerpolitische Neuregelungen in Aussicht. Eine Senkung der Unternehmenssteuern ist aber – unter Finanzierungsvorbehalt – erst ab 2028 in Aussicht.
Was sieht der Koalitionsvertrag 2025 vor?
Im Koalitionsvertrag 2025 (S.45, Zeilen 1430 bis 1440) heißt es:
„Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen. Wir werden die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen werden in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen.
Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, werden wir insbesondere das Optionsmodell nach § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EstG) wesentlich verbessern.
Wir prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.“
Einordnung und Bewertung der Pläne zur Unternehmensbesteuerung
Wie sah noch das CDU-Wahlversprechen aus? Im Wahlprogramm der CDU „Politikwechsel für Deutschland“ (Kurzversion, S.2) heißt es unter anderem: „Wir senken die Unternehmenssteuerbelastung auf maximal 25 Prozent, schaffen den Rest-Soli ab und verbessern Abschreibungen und Verlustverrechnung.“
- Investitionen für mehr Wachstum: Die aktuelle Regelung für eine degressive Abschreibung ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Die neue Koalition plant nun, die degressive Abschreibung in Form einer 30 Prozent Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 wieder einzuführen. Das ist zu begrüßen, weil attraktive Abschreibungssätze die unternehmerische Investitionstätigkeit fördern. Höhere Abschreibungen verpuffen allerdings, wenn Unternehmen in der aktuellen konjunkturellen Schwäche nicht investitionsfähig sind, insbesondere keine ausreichende Liquidität für größere Investitionen zur Verfügung haben.
- Senkung der Unternehmensbesteuerung: Die Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 15 Prozent soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt auf dann 10 Prozent gesenkt werden. Die Absenkung soll allerdings erst mit dem 1.1.2028 beginnen; welche Absenkungsschritte (Volumen) zu welchem Zeitpunkt kommen soll, bleibt allerdings offen, im Übrigen steht über allem der Finanzierungsvorbehalt. Es kann also bei klammer Haushaltslage gut sein, dass die Entlastung bei der KSt schmaler ausfällt oder völlig wegfällt. Selbst wenn sie kommen sollte, kommt sie ab 2028, also erst zur Mitte der Legislatur, deutlich verspätet, ja vermutlich zu spät.
Um Personengesellschaften und Einzelunternehmen, deren Einkünfte nicht der Körperschaftsteuer unterliegen nicht zu benachteiligen und eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, soll das Optionsmodell (Option zur Körperschaftsteuer) und die Thesaurierungsbegünstigung (Verschiebung der Besteuerung in die Zukunft) wesentlich verbessert werden.
Einzelheiten lässt der Koalitionsvertrag offen. Gar keine Aussage enthält der Koalitionsvertrag zu weiteren Verbesserungen der steuerlichen Verlustverrechnung – obwohl eine solche von der CDU im Wahlprogramm noch angekündigt war. Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz soll von 200 auf 280 Prozent erhöht werden. Auch das ist ein „Wermutstropfen“ für Unternehmen, weil dies in vielen Fällen zu einem Anstieg der Gewerbesteuerbelastung führen wird.
Abzuwarten bleibt nun auch, ob insbesondere die geplanten Steuersenkungen, soweit sie Einfluss auf die Steuereinnahmen der Länder haben, in den erforderlichen Gesetzgebungsverfahren auch eine Mehrheit im Bundesrat finden, in dem Union und SPD nicht über eine Mehrheit verfügen.
Weitere Informationen:
- Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
- Kurzfassung Wahlprogramm „Politikwechsel für Deutschland“
Ein Beitrag von:
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- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- Honorarprofessor an der Universität Würzburg
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