Unter Dach und Fach: Nachtragshaushalt 2023 passiert Bundestag und Bundesrat

Am 15.12.2023 hat der Bundestag den Nachtragshaushalt 2023 final beschlossen, am gleichen Tag hat der Bundesrat auf einen Einspruch verzichtet. Damit sind die Haushaltsaugaben des Bundes wieder auf eine verfassungskonforme Grundlage gestellt.

Hintergrund

Am 15.11.2023 hat das BVerfG (2 BvF 1/22) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (BGBl. 2022 I S.194) aus für nichtig erklärt, weil wesentlichen Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts missachtet wurden. Dem Bund fehlen deshalb für 2023 rund 60 Mrd. Euro, die im Wege eines Nachtragshaushaltsgesetzes für 2023 durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden mussten. Jetzt hat das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 am 15.11.2023 den Bundestag (BT-Drs. 20/9500 und 9600) und den Bundesrat (BR-Drs. 595/23 (B)) passiert. Beschlossen wurde auch das von der Bundesregierung eingebrachte Haushaltfinanzierungsgesetz (BT-Drs. 20/829820/876520/8962 Nr. 8).

Kernpunkte des Nachtragshaushalts

Schwerpunktmäßig hat die Ampelregierung mit dem Nachtragshaushalt die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) sowie das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ für das Ahrtal auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Denn die bisherige Finanzierungsmodalität war durch das Verfassungsgerichtsurteil vom 15.11.2023 (BVerfG 2 BvF 1/22) beanstandet worden, weil nicht verbrauchte Kreditermächtigungen nicht beliebig in die Zukunft verschoben werden dürfen.

Da dem Entwurf ursprünglich die für die Schuldenbremse (Art. 115 GG) relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme lag, musste der Bundestag auch eine „Notlage“ im Sinne des Art. 115 Abs. 2 S.6 GG beschließen. Dies hat der Bundestag mehrheitlich mit der im Haushaltsausschuss nochmals modifizierten Vorlage (BT-Drs. 20/9676) getan. Die Notlage wird im Kern mit den energiewirtschaftlichen Folgen des Angriffs Krieges auf die Ukraine im Februar 2022 und die anhaltenden Spätfolgen der Flutwasserkatastrophe im Ahrtal in 2021 begründet.

Bewertung

Die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat vom 15.1.2023 schaffen endlich wieder Ruhe in der deutschen Haushaltspolitik, wenn auch nur für das Haushaltsjahr 2023. Die Opposition meldet zwar Zweifel an, dass der neue Nachtragshaushalt 2023 der Ampel-Koalition verfassungskonform sei. Der Grund: Die Ampel-Koalition habe immer noch nicht alle Sondervermögen in den Kernhaushalt übernommen. Fakt bleibt aber: Die Gaspreispreisbremse, die Strompreisbremse und die Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal waren richtig gewesen, Deutschland befand sich in einer „Notlage“, die finanziert werden muss. Dass der Nachtragshaushalt 2023 vor dem BVerfG beklagt wird, erscheint deshalb wenig wahrscheinlich. Dann gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter !

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