Unausgegorenes zum Grunderwerbsteuerfreibetrag

Schon in meinen Beiträgen „Grunderwerbsteuerfreibetrag bei Selbstnutzung“ und „Weiteres Bundesland für Grunderwerbsteuerfreibetrag“ berichtete ich über Planungen, wonach selbstgenutzter Wohnraum für Familien von der Grunderwerbsteuer befreit werden soll. Tatsächlich scheint es jedoch erhebliche Probleme dabei zu geben.

Schon im Koalitionsvertrag heißt es ab Zeile 5175 lediglich: Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.

Fragen über Fragen
Ein Schelm der sich fragt, warum im Koalitionsvertrag nur „wir prüfen“ steht und nicht etwa „wir planen“. Tatsächlich scheint es aktuell immer noch keine konkreteren Eckpunkte für eine solche Regelung zu geben. Zwar schwirrt an verschiedenen Stellen eine irgendwie geartete Grunderwerbsteuerbefreiung für selbstgenutzten Wohnraum von 500.000 € herum, jedoch scheint weder klar zu sein, ob es sich dabei um einen Freibetrag oder lediglich um eine Freigrenze handeln soll.

Auch scheint bisher überhaupt nicht geklärt zu sein, ob eine entsprechende Steuervergünstigung auch an Behaltefristen etc. geknüpft wird, was nach meiner vorsichtigen Einschätzung recht wahrscheinlich ist.

Darüber hinaus bekommt die Finanzverwaltung aber wohl auch noch ein ganz anderes Problem: Nämlich das Kontrollproblem. Förderungsfähig soll ja schließlich nur der erstmalige Erwerb von Wohngrundstücken sein. Dies scheint jedoch insbesondere länderübergreifend nicht kontrollierbar zu sein, weshalb die Umsetzung erst mal nach hinten geschoben werden könnte.

Ausblick
Wie bereits in meinem Beitrag „In Planung: Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums“ angekündigt, werde ich mir die Thematik in 12-18 Monaten auf Wiedervorlage legen um in der Retroperspektive zu prüfen, ob die Prüfung des Koalitionsvertrag vielleicht schlicht ergebnislos abgeschlossen wurde.

 

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