Umzug und Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Umzugskosten – Klappe, die Zweite!

Neulich hatte ich mich schon der steuerlichen Bewertung von Umzugskosten aufgrund der Einrichtung eines Homeoffice gewidmet. Die meisten Umzüge sind jedoch hauptsächlich privaten Motiven geschuldet – Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind in diesen Fällen fern…

Dem Privatleben vorbehalten bleibt: die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen i. S. d. § 35a EStG.

Für welche Kostenarten, die typischerweise mit einem Umzug einhergehen, kann die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden? Welche Rechnungen sind – beim Ausräumen der Umzugskisten – daher besonders sorgfältig beiseite zu legen?

Nach dem BMF-Schreiben vom 9. November 2016, BStBl. I S. 1213, Rz. 3 ist zunächst Voraussetzung, dass die einzelne Dienstleistung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem Umzug steht.

Makler:

Die Vermittlungsleistung des Maklers ist keine begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung. Es fehlt am unmittelbaren Bezug zur Haushaltsführung. Derartige Leistungen werden nicht üblicherweise durch Haushaltsmitglieder erbracht.

Möbeltransport von der alten in die neue Wohnung:

Da den Schwerpunkt der geschuldeten Leistung das Ausräumen der Möbel aus der bisherigen Wohnung und das Einräumen in die neue Wohnung bilden, sind diese einschließlich der zusätzlich als Nebenleistung anfallenden Fahrtkosten von der Steuerermäßigung umfasst. Gleiches gilt für Aufwendungen für genutzte Maschinen (z. B. Möbelkran oder –lift).

Anmietung Lkw bzw. Transporter:

Meines Erachtens sind dies keine begünstigten Aufwendungen, da die in Rechnung gestellte Leistung (Gestellung eines Fahrzeugs) ausschließlich außerhalb des – räumlich-funktionalen – Haushaltes erbracht wird.

Möbel(neu)lieferung (ohne Montage):

Es handelt sich dem Grunde nach nicht um eine begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung. Die maßgebende Leistung wird nicht innerhalb des Haushaltes erbracht. Eine Berücksichtigung der in Rechnung gestellten Fahrtkosten ist lediglich als Nebenleistung zur anschließend vereinbarten Montage möglich.

Montage neuer Möbel:

Die Aufwendungen für die Montage neue Möbel werden von § 35a EStG begünstigt (vgl. Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 9. November 2016).

Kosten für eine Parkplatzabsperrung:

Es handelt sich weder um eine haushaltsnahe Dienstleistung, noch um eine Handwerkerleistung.

Die Aufwendungen für die Renovierung der neuen bzw. alten Wohnung sind nach den allgemeinen Grundsätzen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen zu beurteilen.

Kommen Ihnen noch weitere Kostenpositionen in den Sinn, die zu bedenken wären?

Weitere Informationen:

BMF v. 09.11.2016 – IV C 8 – S 2296 b/07/10003 :008

Lesen Sie hierzu auch: Werbungskostenabzug für Umzug zur Einrichtung eines Homeoffice möglich?

 

5 Gedanken zu “Umzug und Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

  1. Interessant, dass man Maklerkosten nicht absetzten kann, wohl aber die Kosten für die Umzugsfirma. Für mich rechnet es sich auf jeden Fall, es machen zu lassen. Da ich in Nürnberg direkt anfangen muss zu arbeiten, habe ich eh keine Zeit, mich selbst um den Umzug zu kümmern.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag über Steuerermäßigungen wegen Umzügen. Gut zu wissen, dass die Vermittlungsleistung des Maklers keine begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung ist. Ich werde demnächst umziehen und wollte mich daher hier informieren, inwiefern ich das steuerlich geltend machen kann.

  3. Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema Umzug und Steuerermäßigung. Ich habe mir schon einige Beiträge dazu durchgelesen. Vielen Dank, ich weiß jetzt genug zum Thema.

  4. ich wollte mich nur kurz bedanken für diesen tollen Artikel. Ich habe mich sehr darüber gefreut, ihn zu lesen und konnte einige neue Erkenntnisse daraus ziehen. LG Mirko

  5. Mein Mann, unser Sohn und ich sind kürzlich in ein größeres Haus umgezogen, da unsere Familie wächst. Während des Umzugs haben wir eine Umzugsfirma beauftragt, die einen speziellen Möbelkran bereitstellte, um einige unserer größeren Möbelstücke zu transportieren. Zu unserer Überraschung erfuhren wir, dass die Kosten für den Möbelkran und den Möbeltransport von der Steuerermäßigung umfasst waren. Das war eine enorme finanzielle Hilfe für uns! Außerdem haben wir Handwerker für Renovierungsarbeiten in unserem neuen Zuhause engagiert und konnten auch hier von steuerlichen Vorteilen profitieren. Ich kann nur empfehlen, alle Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und sich über mögliche steuerliche Absetzbarkeiten zu informieren.

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