Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze.