Ende März 2024 endet die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Strom, ab 1.4.2024 klettert die Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent. Das bedeutet höhere Kosten für Verbraucher.
Hintergrund
Steigende Energiepreise als Folge des Krieges in der Ukraine waren für viele Bürger zu einer großen finanziellen Belastung geworden. Deshalb senkte die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas und Fernwärme. Um Haushalte während der Energiekrise finanziell zu entlasten, führte die Bundesregierung als Teil des sog. Dritten Entlastungspakets das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ ein. Dadurch wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1.10.2022 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ende März läuft die Maßnahme des dritten Entlastungspakets aus und die Umsatzsteuer steigt also wieder auf 19 Prozent.
Keine Verlängerung der Energiepreisbremsen
Die bis 31.12.2023 befristeten Energiepreisbremsen für Strom und Gas bzw. Fernwärme sollten eigentlich aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen in § 48 Abs. 2 StromPBG sowie nach § 39 Abs. 3 EWPBG durch Rechtsverordnung der Bundesregierung (PBVV), die der Zustimmung des Bundestags bedarf, verlängert werden. Am 16.11.2023 hat der Bundestag auch der Verordnung der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen – PreisbremsenverlängerungsV (PBVV) mit Änderungen zugestimmt.
Danach sollten die zum Jahresende auslaufenden Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme um vier Monate bis 31.3.2024 verlängert, und nicht wie zunächst vorgesehen bis 30.4.2024 (Jahn, NWB 2023 S. 3123); ferner sollte die Differenzpreisanpassungsverordnung (DABV) bis 31.3.2024 verlängert werden. Dazu kam es aber nicht: Die PBVV wurde nicht amtlich verkündet, konnte also nicht in Kraft treten. Die Merkwürdigkeit dieser Vorgehensweise habe ich im Blog schon thematisiert.
Welche Auswirkungen hat das auf Verbraucher?
Eigentlich sollte die befristete Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bereits Ende Februar 2024 enden. Dies sah der Entwurf des Wachstumschancengesetzes vor. Dieses Gesetz hing aber bis 21.2.2024 im Vermittlungsausschuss fest. Der Bundestag hat dem „unechten Kompromiss“ am 23.2.2024 zugestimmt. Allerdings steht die Zustimmung des Bundesrates am 22.3.2024 noch aus: ob sie erfolgt ist unsicher. Damit wird es voraussichtlich dabei bleiben, dass die Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme erst am 31.3.2024 endet.
Die Umsatzsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Unternehmen grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Deswegen ist davon auszugehen, dass die Unternehmen ab 1.4.2024 die wieder auf 19 Prozent erhöhte Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme 1:1 an den Endverbraucher weitergeben. Das bedeutet, dass der Bezug von Gas und Fernwärme ab 1.4.2024 für Verbraucher wieder teurer wird, obwohl in der letzten Zeit die Gaspreise – entgegen der früheren Befürchtungen – wieder deutlich gesunken sind.
Weitere Informationen:
- PM der Bundesregierung v. 26.10.2022: Kabinett beschließt Steuersenkung auf Gas
- Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (GasUStSG k.a.Abk.) v. 19.10.2022, BGBl 2022 I S. 1743
- Gaspreisentwicklung 2024 und aktueller Vergleich (check24.de)
- EWPBG, BGBl 2022 I S. 2560
- StromPBG BGBl, 2022 I S. 2512
- BT-Beschluss v. 23.2.2024: Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt Kompromiss zum Wachstumschancengesetz zu