TUI geht voran: Was bringt der neue Bestätigungsvermerk?

Der Bestätigungsvermerk. Bisher war dieser in den Geschäftsberichten der börsennotierten Unternehmen immer ein Standardtext. Man hatte den Eindruck, dass lediglich die Jahreszahlen ausgetauscht wurden. Wichtig war lediglich der Hinweis, ob das Unternehmen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhielt. Sofern dieser eingeschränkt oder versagt wurde, gab es weitere Informationen zur Begründung dieser Entscheidung.

Durch die aktuelle Reform des sog. Abschlussprüferreformgesetzes (APAReG, AReG) wird der bisherige Bestätigungsvermerk um einen sog. Key Audit Matter (KAM) erweitert. Durch diese Erweiterung soll der Informationsgehalt erhöht werden. So sollen zusätzliche Informationen über den Prüfungsauftrag hinaus angegeben werden.

TUI, dessen Geschäftsjahr am 30. September endet, hat für das Geschäftsjahr 2014/2015 das erste Mal den erweiterten Bestätigungsvermerk in seinem Geschäftsbericht aufgenommen. Neben dem bisherigen Standardtext wurde der Bestätigungsvermerk bei TUI um Informationen über besonders wichtige Prüfungssachverhalte ergänzt. Dazu gehörten bei TUI die folgenden:

  • Erwerb der Anteile der nicht-beherrschenden Gesellschafter an der TUI Travel PLC durch die TUI AG
  • Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
  • Werthaltigkeit der Anteile an der Hapag-Lloyd AG
  • Rückstellungen und andere Bereich mit Ermessensspielräumen
  • Latente Steuern auf Verlustvorträge und gewerbesteuerliche Risiken
  • Bereinigungen des EBITA

Zu diesen Themen werden jeweils Details über die Vorgehensweise bei der Abschlussprüfung sowie die verwendeten Methoden gegeben. Ferner wird auf weitere Informationen im Konzernanhang verwiesen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, welche Inhalte des Berichts nicht Bestandteil der Prüfung waren.

Es bleibt festzuhalten, dass der Leser des Berichtes im Bestätigungsvermerk auf einige wesentliche Veränderungen bzw. Prüfungsinhalte hingewiesen wird. Auch wenn dieser neue Bestätigungsvermerk umfangreicher ist als der bisherige, versorgt er die Investoren mit entscheidungsrelevanten Informationen. Sofern diese Angaben in einem Bericht mit einem Umfang von 300 bis 400 Seiten verteilt wären, würde dies zu weniger Informationsgehalt führen.

Fazit: Inwieweit die bald veröffentlichten Geschäftsberichte entscheidungsrelevante Informationen für Investoren liefern und dadurch die Berichte auf das wesentliche gekürzt werden, bleibt abzuwarten.

 

 

 

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