Tickende Zeitbombe Goodwill – Platz die Abschreibungs-Bombe durch die Corona-Pandemie?

Immer wieder hatte ich vor der Zeitbombe Goodwill gewarnt in meinen Beiträgen. Wird sie in diesem Jahr platzen? Auch wenn die Unternehmen derzeit vor allem mit dem Thema Liquidität befasst sind, der Goodwill kommt als Folgekonsequenz demnächst auch auf die Agenda. Denn die Situtation, in der wir uns gerade befinden, ist eine externe Informationsquelle für eine mögliche Wertminderung.

Drohen hohe Abschreibungen des Goodwills, hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn und das Eigenkapital der Unternehmen. Brisant ist dies genau deswegen, weil durch die derzeitigen Rechnungslegungsvorschriften die Buchwerte des Goodwills seit 2004 deutlich angeschwollen sind. Befeuert wurde dies nicht nur durch den Wegfall der planmäßigen Abschreibung des Goodwills seither, sondern auch durch die langanhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.

Warum sich Wertminderungen ergeben könnten

Durch die derzeitigen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus ergeben sich Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation zahlreicher Unternehmen. So gibt es derzeit beispielsweise Verzögerungen in der Lieferkette oder Schwierigkeiten am Absatzmarkt. Durch die derzeitige Unsicherheit in der Bevölkerung sowie die vorübergehende Schließung zahlreicher Geschäfte scheuen die Konsumenten sich vor größeren Anschaffungen. Reisen werden zwar derzeit nicht gebucht, da unklar ist, wann dies wieder möglich sein wird. Auch sorgen sich viele um ihren Arbeitsplatz bzw. Selbständige um ihre Existenz.

Durchführung eines unterjährigen Werthaltigkeitstests erforderlich?

Nach der derzeitigen Regelung muss der Goodwill jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen werden. Das IABS hat dazu übrigens am 19. März 2020 ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem die derzeitige Regelung reformiert werden soll. Eine kritische Diskussion darüber werde ich übrigens in einem weiteren Beitrag verfassen, sobald ich etwas Zeit freischaufeln kann.

Der Werthaltigkeitstest muss bei Vorliegen bestimmter Indikatoren auch unterjährig durchgeführt werden, sofern diese in einem konkreten Fall vorliegen. Im Rahmen des Werthaltigkeitstest muss analysiert werden, inwiefern durch eine geringere Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen oder durch eine längere Unterbrechung in der Lieferkette oder in der Produktion die wesentlichen Annahmen der Ergebnisprognosen beeinträchtigt werden. Daher müssen Unternehmen prüfen, ob dies auf sie zutrifft und dann ggf. einen Werthaltigkeitstest des Goodwills durchführen.

Prognosen sind bis zum heutigen Tag (26. März 2020 8.51 Uhr) nahezu unmöglich, da unklar ist, wie lange der Shutdown der Wirtschaft in aktuellem Ausmaß andauern wird. Das Ifo-Institut hat am 22. März 2020 eine Szenarienrechnung veröffentlicht, in dem die volkswirtschaftlichen Kosten durch den Corona-Shutdown aufgezeigt werden. Die Zahlen sind erschreckend.

Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die Auswirkungen des Corona-Virus bei vielen Unternehmen zu negativen wirtschaftlichen Folgen führen wird. Durch den Shutdown der Wirtschaft hat beispielsweise erhebliche Auswirkungen auf Airlines sowie Reiseveranstalter wie TUI. Nicht nur die derzeitigen Ausfälle verringern die Umsätze, auch eine Prognose ist derzeit schwierig. Es muss mit erheblichen Buchungsrückgängen auch in der Zukunft gerechnet werden. In einer Rezession verreisen die Menschen weniger, aus Angst um ihren Arbeitsplatz oder Existenzängsten bei Selbständigen.

 Goodwill wird weiterhin für viel Zoff sorgen

Die Problematik des Werthaltigkeitstests liegt darin, dass sein Ergebnis von getroffenen Annahmen abhängt. Und darüber lässt sich bekanntlich streiten. Gerade durch die Corona-Pandemie sind Annahmen auch kaum realistisch zu treffen. Der Goodwill wird somit weiterhin ein Dauerbrenner bleiben.

Nicht nur die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), sondern auch die Wirtschaftsprüfer werden sicherlich bei der Prüfung der Jahresabschlüsse ein besonderes Augenmerk auf die Durchführung des Werthaltigkeitstest legen. Dieser kritische Blick ist sicherlich noch deutlich verschärfter als dies „nur“ bei der Festlegung des Werthaltigkeitstests des Goodwills als Prüfungsschwepunkt durch die DPR gewesen wäre. Durch das Eiltempo, in dem die Weltwirtschaft in eine Rezession gerannt ist, wird die Problematik des Goodwills noch einmal deutlich verschärft.

Fazit

Hoffen wir, dass die Zeitbombe nicht explodiert, auch wenn ich mir derzeit wenig Hoffnung mache. Als Kind der Finanzkrise bin ich vermutlich sehr pessimtisch bei der Beurteilung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage. Hoffen wir, ich habe Unrecht.

Lesen Sie dazu auch:

In diesem Video meines Youtube-Kanals erläutere ich, warum in den Bilanzen der Unternehmen viel Luft ist:
https://www.youtube.com/watch?v=H_aCAqlxHIQ

Die nachfolgenden Beiträge im NWB Experten-Blog beschäftigten sich mit dem Thema Goodwill:

Beiträge im Finance-Magazin-Blog:

ifo-Institut: Die volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown für Deutschland:  Eine Szenarienrechnung


Hier finden Sie alle für Sie wichtigen Themenbeiträge rund um das Coronavirus in der NWB Datenbank:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

28 − = 25