Bei Umsetzung der Bilanzrichtlinie in deutsches Recht hat der Gesetzgeber auch die Vorschriften zur Zwischenergebniseliminierung bei einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen angepasst. Weggefallen ist dabei das Wahlrecht, eine Zwischenergebniseliminierung nur anteilig vorzunehmen. Daraus ergibt sich die Frage, ob zukünftig eine vollständige Zwischenergebniseliminierung zwingend vorzunehmen ist? Weiterlesen
BilRUG: Zwischenergebniseliminierung bei assoziierten Unternehmen
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