Airbnb muss Daten an Gemeinden nur anlassbezogen herausgeben

Viele Inhaber von Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen vermieten diese gerne über die Plattform Airbnb. Doch da Airbnb und ähnliche Portale einigen Gemeinden mittlerweile ein Dorn im Auge sind, wollen sie kurzfristige Vermietungen unterbinden. Damit soll der Knappheit an Wohnraum entgegengetreten werden, denn die betroffenen Wohnungen stehen nicht mehr zur Dauermiete zur Verfügung. Die Vermieter wiederum sehen sich in ihren Rechten beschnitten und fürchten um ihre Einnahmequelle.

Daher klagen viele gegen die Zulässigkeit der so genannten Zweckentfremdungsverbote. Andere wiederum pochen darauf, dass Airbnb die Daten von vermittelten Wohnungen erst gar nicht an die Gemeinden herausgeben dürfe und hoffen insoweit auf Unterstützung von Airbnb selbst.

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Ferienwohnungen – die aktuellen Regelungen in Berlin

(Fehlender) Wohnraum ist nach wie vor eines der heißest diskutierten Themen in Berlin. Eine Lösung wäre Wohnungsbau, allerdings hat Berlin eine „Bausenatorin, die nicht baut“, wie der „Tagesspiegel“ kürzlich titelte. Verbieten ist einfacher, aber richtig verbieten wiederum nicht ganz so einfach, so dass das Zweckentfremdungsgesetz jetzt schon zum zweiten Mal „nachgebessert“ wurde. Der Gesetzesentwurf wurde in der Presse breit dargestellt, die angekündigte „60-Tage-Regelung“ zu Ferienwohnungen wurde allerdings gar nicht Gesetz, dafür wurden in letzter Minute die Bußgelder drastisch erhöht: Für einen Verstoß gegen die (neue)  Anzeige- und Registrierungspflicht drohen bis zu 250.000 €. Weiterlesen